Altlastensymposium der GAB 2022 - Bericht

23. Altlastensymposium der GAB

Das diesjährige Altlastensymposium der GAB fand als Präsenzveranstaltung statt und war mit rd. 250 Teilnehmern wieder sehr gut besucht.

Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Aufsichtsratsvorsitzender der GAB, eröffnete nach der Begrüßung durch Dr. Andreas Hofmann, Geschäftsführer der GAB, und einem Grußwort von Ludwig Artinger, Bürgermeister der Stadt Regensburg, mit seiner Rede das Symposium.

Rechtliche Aspekte und Datenmanagement

Moderation: Petra Bücherl, StMUV

Prof. Dr. Thomas Egloffstein, ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH referierte in seinem Vortrag über Neuerungen und Änderungen, auf die man sich ab 1. August 2023 einstellen muss, wenn die neue Mantelverordnung in Kraft tritt. Eine der wichtigsten Neuerungen, neben der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), seien die Erweiterung des Regelungsbereichs der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) auf die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Des Weiteren werde für die Probenahme nach BBodSchV (§ 19 Abs. 1) und EBV (§ 6 Abs. 2) nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Mantelverordnung eine Pflicht zur Akkreditierung bzw. Notifizierung gefordert. Eine weitere Neuerung sei die Einführung von Wasser zu Feststoff-Verhältnissen von W:F=2:1 für Eluate im Schüttelversuch (DIN 19529) und Perkolate im Säulenversuch (DIN 19528). Neben neuen Materialwerten im 2:1-Eluat/Perkolat werde bei unverändertem Fortbestand des W:F=10:1 Eluats in der Deponieverordnung (DIN EN 12457) die Deklaration von mineralischen Abfällen zukünftig häufig aufwändiger.

Claudia Guggenberger, Landratsamt Nürnberger Land, Untere Naturschutzbehörde, hielt einen sehr anschaulichen Vortrag zum Thema: Deponieplanung mit Hindernissen – wenn geschützte Arten das Baufeld durchkreuzen.  Da eine Deponie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, handle es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um einen „Eingriff in Natur und Landschaft“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Für die Genehmigung des Vorhabens dieser Dimension sei daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen, in dem Eingriff und Kompensation bewertet, bilanziert und festgelegt werden. Zusätzlich zur Eingriffsregelung seien die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu berücksichtigen. Die Prüfung von artenschutzrechtlichen Verboten nach dem BNatSchG erfordere bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen entsprechende fachliche Ermittlungs-, Prognose- und Bewertungs­ansätze. Bei unzureichender Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange könne dies zu erheblichen Bauzeitenverzögerungen bis hin zu einem Baustopp führen.

Dr. Arnulf Sowa, Gibs geologen + ingenieure GmbH & Co. KG, berichtete über Datenmanagement bei Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten. So kann der Einsatz von Datenbankmanagementsystemen bei der Bearbeitung von Altlasten von großem Vorteil sein. Hauptsächlich bei Großprojekten mit vielen Teilbereichen (z. B. Baufeldfreimachung, Erschließung, Neubebauung) oder bei Projekten, die sich über lange Zeiträume hinziehen (Sanierungsmaß­nahmen, Monitoring) zeige sich oft, dass nicht alle Bearbeiter oder Entscheidungsträger über den gleichen Wissenstand verfügen oder spätestens im Laufe der Monate oder Jahre sogar Wissen verloren gegangen sei. Weiterhin sei mit Datenbanken möglich, umfangreiche zusammenfassende

oder statistische Auswertungen vorzunehmen. Als Problem, so der Referent, sehe er die teilweise fehlende Benutzerfreundlichkeit sowie fehlende Standards bei den Datenmanagementsystemen. Als positives Beispiel für eine ausgereifte Datenbank nannte Dr. Sowa das Programm INSA der Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation.

Diese Datenbank INSA – die Fachdatenbank des Bundes für Altlasten und Kampfmittel stellten Thomas Herbst, Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften und Frank Weinig, Landesbaudirektion Nürnberg, vor. Das INSA ist Bestandteil des Fachinformationssystems Boden- und Grundwasserschutz/Kampfmittelräumung (FIS BoGwS/KMR) im LISA. Im Zentrum des FIS BoGwS/KMR steht die Fachdatenbank INSA als „Informationssystem BoGwS/KMR“ (früher „Altlasten“). Im INSA erfolgt die (primäre) Speicherung, Pflege, Darstellung und Auswertung der Daten zu allen BoGwS-relevanten Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen wie auch zu Maßnahmen der Kampfmittelräumung auf den Liegenschaften des Bundes. Neben den Fach- und Geodaten werden auch Informationen zur Projektverfolgung (z. B. Zeiträume und Kosten) im INSA geführt. Die Führung und Pflege der Daten erfolge, so die Referenten, durch die Leitstellen BoGwS der Länder (z. B. in Bayern die Landesbaudirektion Bayern, Referat 53) für die Liegenschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Hochwasser und Altlasten

Moderation: Carlo Schillinger, LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Manfred Eberle, R & H Umwelt GmbH und Dieter Gerlach, Stadtwerke Aschaffenburg, berichteten über eine integrative Deponiesanierung mit energetischer Folgenutzung und grüner Wasserstoffgewinnung. So wurde am Standort einer ehemaligen Hausmülldeponie eine modifizierte Oberflächenabdeckung hergestellt, die in Kombination mit einer nahezu vollflächigen Photovoltaikanlage den Nieder­schlagswasserzutritt zur Deponie weiter minimiert und zugleich mit geregelter Ableitung des Niederschlagswassers und Versickerung im Abstrom der Deponie den zwischenzeitlich nachvollzogenen MNA-Prozess positiv beeinflusst. Durch die Photovoltaik-Anlage lasse sich über eine Betriebsdauer von mehreren Jahrzehnten grüner Strom, sozusagen „kostenneutral“ gewinnen. Die Stadtwerke Aschaffenburg, so Dieter Gerlach, verfolgten ein Konzept der Nutzung dieses grünen Stromes zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Dieser solle im Mobilitätssektor (H2-Busse, H2-Müllsammel­fahrzeuge, H2-LKW), im Industriesektor (Denitrifikation im Aschaffenburger Wasserwerk) und im Wärmesektor der Stadtwerke Aschaffenburg durch die Nutzung in privaten Brennstoffzellen als BHKW zum Einsatz kommen.

Als Blick über den Tellerrand berichteten die nächsten beiden Vortragenden über die Thematik Hochwasser. Dr. Rainer König, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf referierte über das Hochwasser 2013: Deichbrüche und Umweltfolgen im Raum Deggendorf. Eine der Hauptursachen für die massiven Schäden waren im Zuge des Hochwassers aufgeschwommene und geborstene Heizöltanks – das ausgetretene Heizöl führte insbesondere bei den Gebäuden zu massiven Schäden. In der Folge mussten die Gebäude häufig rückgebaut werden. Im Gegensatz dazu erreichten die Stoffkonzentrationen der durch Absetzen des Heizölfilms entstandenen flächigen MKW-Verunreinigungen aufgrund des Abbauverhaltens schon in der verbleibenden Vegetationsperiode eine unbedenkliche Größenordnung. Des Weiteren war ein großflächiger Einfluss des Hochwasserereignisses auf PAK und Schwermetallbelastungen nicht nachweisbar.

Rainer Zimmermann, Wasserwirtschaftsamt Regensburg, schilderte in seinem Vortrag die Generationenaufgabe des Hochwasserschutzes in Regensburg. In Anbetracht der besonderen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Randbedingungen in Regensburg wurden Lösungs­vorschläge für einen Hochwasserschutz im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen städtebaulich-technisch-landschafts-planerischen Wettbewerbs interdisziplinär entwickelt. 2006 standen die konzeptionellen Grundlagen für einen technischen Hochwasserschutz der Stadt Regensburg fest und es folgte der Einstieg in konkrete Projektplanungen. Das Planungsgebiet wurde in 18 Abschnitte eingeteilt und sukzessiv mit der konkreten Planung, Genehmigung und Umsetzung begonnen. Die Folge der Bearbeitung orientiert sich dabei im Wesentlichen an einer Prioritäteneinteilung, die das Verhältnis des vorhandenen Schadenspotenzials zu den Baukosten des jeweiligen Abschnittes berücksichtigt. Inzwischen sind 9 der 18 Abschnitte fertiggestellt.

Bei der anschließenden Exkursion informierten MitarbeiterInnen des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg über ausgewählte Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz.

Probenahme und Sanierung in der Praxis

Moderation: Peter Nickol, Nickol und Partner AG, Gröbenzell

Carmen Jaggi und Dr. Frank Küchler, Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V., Berlin, berichteten über Auswertungen eines Ringversuchs zur Probenahme an einem begehbaren Schurf. Aufgaben im Ringversuch waren die Bodenansprache und die Bodenprobenahme. Es handelte sich um den ersten Ringversuch dieser Art. Die organisatorische und praktische Abwicklung des Ringversuches wurde vom ITVA e. V. im Auftrag des und in Zu­­sam-menarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt. 38 Untersuchungs­stellen nahmen teil. Im Ringversuch wurden zahlreiche Qualitätsmängel festgestellt, die Einfluss auf die Validität der Untersuchungsergebnisse haben können. So bestünden nach 22 Jahren Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, so die Referierenden, noch immer erhebliche Probleme im Vollzug der grundlegenden Anforderungen an den Einsatz der Bodenkundlichen Kartieranleitung. Auch würden Schichtenverzeichnisse mit Probenahme­protokollen gleichgesetzt und es entstünden Dokumentationsdefizite. Des Weiteren seien als wesentliche Fehlerarten Probenahmefehler, Querkontaminationsmöglichkeiten, falsche Proben­hand­habung und fehlende Arbeitsanweisungen aufgetreten.

Matthias Heinzel, LfU, referierte über Ergebnisse des Ringversuchs zur Probenahme an einem nicht begehbaren Schurf (aus der Baggerschaufel oder dem abgelegten Baggergut). Nach seiner Ansicht erscheine es äußerst sinnvoll, die Beprobung aus der Baggerschaufel ausführlicher und klarer als eigenständige Methode im Regelwerk zu beschreiben, da es hierbei verbreitet zu Regelwerksabweichungen komme. Außerdem fänden sich bei der Mehrzahl der teilnehmenden Untersuchungsstellen in der firmeneigenen Standardarbeitsanweisung keine Vorgaben für die Beprobung aus einer Baggerschaufel.

Andreas Ther und Benedikt Geisenhof, Ther - Umweltconsulting, stellten die Erkundung und Sanierung eine PCB-Schadens auf dem Gelände einer ehemaligen Kondensatorenfabrik vor. In der Fabrik wurden von 1954 bis 1982 PCB-gefüllte, ex-geschützte Kondensatoren vor allem für den Bergbau hergestellt. Als Isolatorstoff wurde über lange Zeiträume hinweg niedrigchloriertes Clophen verwendet. Als Folgenutzung des Geländes war eine „Wohnbebauung mit Tiefgarage“ vorgesehen und es erfolgte der Bodenaustausch außerhalb des Baugrubenverbaus mittels Wabenverfahren. Innerhalb der Spundwand gelegene, tieferliegende PCB-Belastungen im Boden wurden erst nach Absenkung des Grundwassers ausgehoben.

Marcello Carboni, Regenesis, Turin schilderte in seinem Vortrag In situ remediation of PFAS contaminated groundwater at a British airport eine Sanierungsmethode für mit PFAS kontaminiertes Grundwasser auf einem regionalen Flughafen in Großbritannien (Flughafenfeuerwehrübungsplatz). Dazu wurde in einer Pilotstudie eine 10 m lange Barriere mit 14 Injektionsstellen erstellt und mithilfe von ‚direct push‘ Injektionen kolloidale Aktivkohle zwischen 3 - 11 m unter der Bodenkante in den Ton-/Schluff-Aquifer eingebracht. Die reaktive Barriere wurde über einen Zeitraum von sechs Monaten mithilfe von mehrstufigen Überwachungsbrunnen kontrolliert. Die Behandlung erwies sich als wirksam und reduzierte die Kontamination mit PFOS und PFOA unter die Anforderungskriterien. Nach behördlicher Genehmigung werde nun seit Februar 2022 eine 277 m lange ‚full-scale‘ Barriere errichtet.

Verwertung und Beseitigung

Moderation: Michael Kremer, StMUV

Tobias Weiler, Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, berichtete über das Stoffstrommanagement belasteter Bauabfälle aus Sicht eines Entsorgers. Die Herausforderungen für den Entsorger besteht darin, dass alle Entsorgungsmöglichkeiten unterschiedliche Anforderungen an die erforderlichen Materialdeklarationen und vorzulegenden Unterlagen stellen. Im schwachbelasteten Bereich bis zu den Zuordnungswerten von Z 2 komme ggf. noch die Beachtung weiterer bundeslandspezifischer Regelwerke zum Tragen. Der Einsatz von Deponieersatzbaustoffen solle dazu beitragen den Primärrohstoffeinsatz im Zuge von Deponiebaumaßnahmen zu reduzieren, indem bautechnisch geeignete Abfälle mit vergleichbaren definierten Eigenschaften zum Einsatz kommen. Hierzu gelte es neben der Prüfung des zulässigen Schadstoffgehalts der Abfälle auch die bautechnischen Anforderungen, die für bestimmte Schichtkomponenten im Deponiebau vorgeschrieben sind, zu prüfen.

Stefan Schmidmeyer, Baustoff Recycling Bayern e. V., gab einen Überblick über die Sekundärbaustoffe: Baustoffe der Zukunft – Herstellung, Qualitätssicherung und Einsatzmög­lichkeiten. Der Referierende warb in seinem Vortrag für den verstärkten Einsatz von Sekundärbaustoffen. Güteüberwachte und zertifizierte Sekundärbaustoffe seien den Primärbaustoffen gleichwertig und könnten diese in vielen Anwendungsbereichen in weit größerem Umfang als bisher substituieren. Die erforderlichen Normen und Regelwerke hinsichtlich der bautechnischen Eigenschaften und der Umweltverträglichkeit von Sekundärbaustoffen zur Anwendung z. B. im Straßen- und Wegebau, im Erd- und Tiefbau, im Hochbau sowie im Garten- und Landschaftsbau seien vorhanden und würden kontinuierlich weiterentwickelt. Sekundärbaustoffe sicherten die Zukunft der Bauwirtschaft und fördern die Nachhaltigkeit beim Bauen. Die Verwendung von Sekundärbaustoffen sei zudem aktiver Klima- und Umweltschutz.

Über die Deponiesituation in Bayern berichtete Dirk Hensel-Schikora, StMUV. Eine leistungsfähige Abfallwirtschaft, so der Vortragende, sei ein zentrales Element der Daseinsvorsorge. Moderne Deponien und mit ihnen ausreichend verfügbare Beseitigungskapazitäten seien und blieben auch künftig ein unverzichtbarer Baustein einer robusten und intakten Entsorgungsinfrastruktur. Ein Schwerpunktthema bei der Erweiterung oder dem Neubau von Deponien sei die Kommunikation. Um in Bayern eine (pro-)aktive, transparente, frühzeitige und lösungsorientierte Kommunikation von Deponieprojekten zu unterstützen, habe das StMUV Hinweise für Vorhabenträger mit Praxisbeispielen für eine gute Projektkommunikation erstellt (Handlungshilfe „Deponievorhaben – Projektkommunikation“). Als Hilfestellung zur Suche nach Deponiestandorten sei zudem im Februar 2021 die Deponie-Info 11 veröffentlicht worden.

20 Jahre MNA – Erfahrungen und Perspektiven

Moderation: Michaela Webert, GAB

Stefan Rüttinger, LfU, stellte die Einbindung von MNA in die Altlastenbearbeitung in Bayern – Erfahrungen, Herausforderungen und Anwendungsbereiche vor.

Ein MNA-Konzept erfordere, so der Referent, einen hohen Erkundungs- und Untersuchungsaufwand, der allen Beteiligten zum einen eine Entscheidungsgrundlage und zum anderen eine möglichst hohe Sicherheit über den erfolgreichen Verlauf eines MNA-Vorhabens liefern soll. In Bayern seien derzeit 12 MNA Fälle in den einzelnen Phasen der MNA-Bearbeitung beim LfU erfasst. In 6 Fällen sei eine behördliche Entscheidung zur Umsetzung von MNA getroffen worden und befänden sich in der Phase IV (MNA-spezifische Überwachung). Weitere 9 Fälle befänden sich in der Planungsphase. Die Fallkonstellationen seien sehr unterschiedlich und reichten vom kleinen Ölschaden bis hin zum großen PAK-Schaden mit im Einzelfall größeren Restschadstoffmassen in der ungesättigten Zone.

Volker Zeisberger, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, berichtete über Hessische Erfahrungen bei der Überwachung natürlicher Abbau- und Rückhalteprozesse. Er stellte den ersten hessischen MNA-Fall vor, ein Tanklagerschaden, von dem eine Benzol-Fahne ausgeht. Nach 18 Jahren Monitoring zeigt sich, dass die Schadstoffkonzentrationen kontinuierlich abnehmen. Das Zwischenziel „Rückgang der Benzolkonzentrationen auf max. 20 % nach 20 Jahren“ wird 2024 voraussichtlich erreicht werden. Beim zweiten Fall handelt es sich um einen Raffineriestandort, auf dem es infolge einer defekten Rohrleitung zum Austritt von ca. 2.000 Tonnen Pyronaphtha, einem Gemisch aus aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen kam. In der 900 m langen Schadstofffahne dominiert Benzol. Die Umstellung von einer hydraulischen Sicherungsmaßnahme auf MNA erfolgt demnächst.

Axel Müller, TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser, referierte über MNA-Langzeiterfahrungen anhand Praxisbeispielen von Teeröl- und LCKW-kontaminierten Standorten.

Die MNA-Langzeiterfahrungen am TZW belegen eine dauerhaft hohe Leistungsfähigkeit der natürlichen Bioreaktoren. Herdsanierungen oder Grundwassersicherungen beschleunigen dabei das Schrumpfen der Fahnen in absehbaren Zeiträumen (Dekaden). Neben dem chemisch-mikrobiologischen Monitoring sollten auch die hydraulischen Verhältnisse beobachtet werden. Dies diene dem Prozessverständnis insbesondere an Standorten mit instationären Fließ- und Redoxverhältnissen bzw. helfe Fehlinterpretationen bei der Bewertung der Schadstoffkonzentrationen durch veränderte Strömungsverhältnisse (z. B. Drehung der Fließrichtung) zu vermeiden.

Der letzte Vortrag der Veranstaltung von Dr. Peter Martus, AECOM Deutschland GmbH, widmete sich der Thematik Prüfung der MNA-Voraussetzungen: Lessons Learned aus mehr als 20 Jahren Monitoring. Der Referent stellte dabei einen Schadensfall auf einem aktiv genutzten Tanklagers in Rheinland-Pfalz vor. In seinen Ausführungen wies er insbesondere darauf hin, dass im vorliegenden Fall die Nichtbeachtung des Abbaus innerhalb der ungesättigten Zone (NSZD-Prozessen) zu einer signifikanten Unterschätzung der Gesamt-Abbauleistung geführt hätte. So sei die Abbauleistung über einen Zeitraum von 22 Jahren (1995 - 2017) abgeschätzt worden und die Bilanzierung der Reduktion der Schadstoffmasse sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entzug insgesamt beachtlich war, wobei die überwiegende Abbauleistung (86 %) über NSZD erfolgt sei. Aktive Maßnahmen hätten einen Anteil von ca. 10 % aufgewiesen und der Anteil von NA-Prozessen über den Grundwasserpfad (horizontale Raumrichtung) wäre mit ca. 4 % ebenfalls untergeordnet gewesen.

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Zu diesem schönen Erfolg trugen maßgeblich die Referierenden mit ihren interessanten und aktuellen Vorträgen sowie die Moderierenden mit ihrer Programmregie bei. Dafür an dieser Stelle nochmals ein besonderer Dank!

Die GAB dankt auch Herrn Zimmermann und seinen Kolleginnen und Kollegen vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg für die interessanten Erklärungen der Baumaßnahmen bei der Exkursion.

Ausführliche Darstellungen der Beiträge finden Sie im Tagungsband, der gedruckt oder als PDF für eine Gebühr von 10,- Euro zzgl. Porto zzgl. USt. über die GAB zu beziehen ist. Senden Sie uns dazu bitte einfach eine kurze E-Mail mit den Angaben Ihrer Bestellung an gab@altlasten-bayern.

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