Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG
Ergänzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG an Landkreise und kreisfreie Gemeinden.
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Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) wurde zum 01.02.2017 mit den Aufgaben nach Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) beliehen. Zur Durchführung der Aufgaben hat die GAB einen weiteren Geschäftsbereich eingerichtet.
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Antragsunterlagen
Zur Antragsstellung verwenden Sie die an dieser Stelle erhältlichen Vordrucke.