Sanierungsmaßnahme „Nutzungskategorie Kinderspielfläche“

Sanierungsmaßnahme „Nutzungskategorie Kinderspielfläche“

Sanierung der Liegewiese des Freibads Bruckmühl

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 3419/1 Gemarkung Bruckmühl, Landkreis Rosenheim, hat der Markt Bruckmühl bis Ende 1965 eine Kiesgrube als gemeindeeigene Hausmülldeponie genutzt und nach Zeugenaussagen mit Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll, Schrott, Schlämmen, Industriemüll und Brandschutt verfüllt. Nach der Stilllegung wurde die Deponie mit humosem Oberboden abgedeckt. Die Fläche der Deponie beträgt ca. 6.000 m² und enthält, bei einer Verfüllmächtigkeit von bis zu 6 m, ein Ablagerungsvolumen von 25.000 bis 30.000 m³.

Der Schwimmbadverein Bruckmühl e. V. nutzt heute ca. zwei Drittel der früheren Deponiefläche als Freibad. Neben dem Schwimmbecken befinden sich Liegewiesen und Kinderspielflächen mit verschiedenen Spielgeräten auf der Freibadfläche.

Die Fläche befindet sich nördlich des Ortsteils Sonnenwiechs des Marktes Bruckmühl. Die Geländehöhe liegt im Bereich der südlichen Liegewiese bei ca. 504,9 m ü. NN und fällt in Richtung Schwimmbecken auf 503,2 m ü. NN ab.

Liegewiese mit Setzungsbereichen vor der Sanierung (Bild BFM)

Untersuchungen und Gefährdung

Im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung im Jahr 2017 und der Detailuntersuchung im Jahr 2019/2020 wurden die Wirkungspfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch untersucht. Zum Abschluss der Detailuntersuchung ist eine Gefährdung des Wirkungspfads Boden-Mensch festgestellt worden. Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser bestätigte sich zwar die Schadstoffbelastung des Deponats mit PAK, MKW und PCB. Anhand von Grundwasseruntersuchungen konnte jedoch eine Gefährdung des Schutzguts Grundwasser ausgeschlossen werden und es ergab sich kein weiterer Handlungsbedarf.

Das Landratsamt Rosenheim forderte den Markt Bruckmühl für den Wirkungspfad Boden-Mensch im Februar 2018 aufgrund der unzureichenden Überdeckung mit unbelastetem Oberboden und der Überschreitung der FoBIG-Prüfwerte für Benzo(a)pyren und PCB, Nutzungskategorie Kinderspielplätze, zur Sanierung der Liegewiese auf.

Sanierungskonzept

Das Büro Altlasten & Abfall Consulting hat mit Datum 18.11.2021 das Sanierungskonzept für die Oberbodensanierung auf der Altdeponie Sonnenwiechs vorgelegt. Der Kernpunkt des Konzeptes bestand darin, Oberboden an erhöhten Stellen abzutragen und mit dem Material die Setzungsmulden auf der Liegewiese auszugleichen. Auf das so hergestellte Planum sollte sauberer Oberboden in einer Mächtigkeit von 35 cm aufgebracht werden, um zu verhindern, dass Kinder kontaminierten Boden aufnehmen.

Da die Wurzeln bestehender Bäume nicht mit einer 35 cm mächtigen Humusschicht überschüttet werden durften, waren hier ursprünglich kostenintensive Holzterrassen vorgesehen. Als Alternative dazu hat die BFM Umwelt GmbH den bereits bei anderen Projekten erfolgreich realisierten Einbau von Geogittern als Grabsperre (Gebrauchsmusterurkunde des Deutschen Patent- und Markenamtes, Inhaber BFM Umwelt GmbH) vorgeschlagen. Diese kostengünstige Lösung wurde auch hier von Auftraggeber, GAB und Genehmigungsbehörden angenommen, um den Baumbestand ohne den teuren Einbau von Holzterrassen erhalten zu können.

Verlegung von Geogittern auf dem Planum im Bereich der zu erhaltenden Bäume (Bild GAB)

Sanierungsplan

Auf die Erstellung eines Sanierungsplanes nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz und dessen Verbindlichkeitserklärung konnte nach Abstimmung mit den Behörden verzichtet werden. Im Vorfeld der Vergabe der Bauleistungen wurden folgende Planungsleistungen erbracht:

  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Sanierung,
  • Erstellung der Vergabeunterlagen für die Sanierungsmaßnahme,
  • Arbeits- und Sicherheitsplan für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV-V 101-004 (ehemals BGR 128),
  • Bauausführung.

Mit der Ausführung der Sanierungsmaßnahmen wurde nach beschränkter Ausschreibung die Zosseder GmbH, Eiselfing beauftragt.

Vor den Erdarbeiten mussten Anfang November 2021 zunächst Hecken und Sträucher entfernt sowie einige festinstallierte Gegenstände wie eine Schaukel, Zäune, Tischtennisplatten, Fußballtore, Basketballkörbe, Ballfangzäune, ein Pavillon und Bänke rückgebaut werden. Des Weiteren waren einige Bäume zu fällen, deren Wurzelstöcke zu roden und ein asphaltierter Weg rückzubauen.

Die Sanierungsmaßnahme umfasste im Einzelnen

  • die Errichtung einer Zwischenlagerfläche für Container sowie einer Baustelleneinrichtung mit Schwarz-Weiß-Anlage,
  • die Errichtung von Zufahrten, Geländefreimachung und Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Pflanzungen sowie die Sicherung von Gegenständen, die für den Wiedereinbau vorgesehen waren,
  • Vermessungs- und Absteckarbeiten,
  • die Durchführung von selektivem Bodenaustauch (ca. 260 m³) und die Umlagerung in Setzungsmulden auf dem Grundstück,
  • die Nachweisführung im Rahmen der Eigenüberwachung zu den einzusetzenden Bodenmaterialien und Geotextilien,
  • den Einbau von ca. 770 m² Geogitter um die zu erhaltenden Bäume herum,
  • das Aufbringen von geliefertem sauberem Oberboden (ca. 760 m³) und die Nivellierung gemäß Sanierungsplanung,
  • die Wiederherstellung der Liegewiese mit Rollrasen (ca. 2.700 m²) als effizientem Grabschutz und der Wiedereinbau diverser Spielgeräte,
  • die Reaktivierung der Drainageanlagen inkl. Versickerungsanlage.

Die Wiederbepflanzung erfolgte in Abstimmung mit dem Schwimmbadverein mit Bäumen, Büschen und Hecken. Die Sanierung wurde im April 2022 mit der Abnahme abgeschlossen.

Planum vor dem Aufbringen des Rollrasens, November 2021 (Bild GAB)

Sanierungskenndaten

  • Sanierungsfläche: ca. 3.000 m²
  • Der gesamte abgetragene belastete Boden konnte vor Ort wiedereingebaut werden. Entsorgungskosten sind somit nicht angefallen.
  • Geogitter: ca. 770 m²
  • Lieferung und Einbau von Oberboden: ca. 760 m³
  • Baukosten: ca. 175.500 Euro brutto
  • Gesamtkosten der Sanierung inkl. Untersuchungen: ca. 236.000,- Euro brutto

Fazit

Durch die erfolgreiche Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist sichergestellt, dass von der Fläche dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen. Somit ist die planungsrechtlich zulässige Nutzung als Schwimmbad und die Nutzung der unbefestigten Freiflächen als Liegewiese und Kinderspielfläche uneingeschränkt möglich.

Liegewiese nach Abschluss der Sanierung Ende April 2022 (Bild GAB)

Projektbeteiligte

Bauherr: Markt Bruckmühl

Projektförderung: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)

Baufachliche Prüfung: Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Landratsamt Rosenheim

Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz; Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: BFM Umwelt GmbH Beratung-Forschung-Management, München

Bauausführung: Zosseder GmbH, Eiselfing

Autor / Bildrechte:

Dr. rer. nat. Michael Koch
Sachverständiger gem. § 18 BBodSchG Sachgebiet 1, 3 und 4
Mitglied der Vereinigung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG V18
BFM Umwelt GmbH Beratung-Forschung-Management, München

Bericht auch in GAB Kompakt 03/2022 veröffentlicht, September 2022