Antragsunterlagen

Antragsunterlagen Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz

Antragsverfahren

Zur Antragsstellung verwenden Sie die an dieser Stelle erhältlichen Vordrucke. Die Anträge sind in schriftlicher Form an die GAB zu richten.

Eine Weiterleitung des Antrags an das StMUV zur Entscheidung über die Listenaufnahme kann erst erfolgen, wenn der Technische Beirat der GAB die Aufnahme befürwortet. Die Sitzung dieses Gremiums findet zweimal im Jahr statt. Die vollständigen Unterlagen für eine Vorlage in der Frühjahrssitzung sind bis zum 31.12. des Vorjahres, für eine Vorlage in der Herbstsitzung bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres an die GAB zur Prüfung zu übermitteln. Wir bitten um eine möglichst frühzeitige Antragstellung.

Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)

Innere Wiener Straße 11a
81667 München
Tel. 089 / 44 77 85 - 0
Fax 089 / 44 77 85 - 22
gab@altlasten-bayern.de

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