Zulassung von Sachverständigen

Sachverständige nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) zum 1. Januar 2002 und dem Erlass der Verfahrensverordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG am 1. Juni 2002 hat der Freistaat Bayern die rechtlichen Voraussetzungen zu deren Zulassung geschaffen. Diese Verordnung gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Für die Zulassung und Aufsicht ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg zuständig. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Sachverständige wird das LfU von der GAB unterstützt.

Sachverständige können sich in folgenden Sachgebieten zulassen:

  • Sachgebiet 1 - Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung
  • Sachgebiet 2 - Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
  • Sachgebiet 3 - Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze /Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
  • Sachgebiet 4 - Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch
  • Sachgebiet 5 - Sanierung
  • Sachgebiet 6 - Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

Gemäß § 5 der VSU Boden und Altlasten haben (zugelassene) Sachverständige dafür Sorge zu tragen, dass sie stets die aktuell erforderliche Sachkunde besitzen. Hierzu haben sie regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre ab Zustellung des Zulassungsbescheids, an einer geeigneten Fortbildung in den jeweiligen Sachgebieten, für die die Zulassung ausgesprochen wurde, teilzunehmen.

Gemeinsam bieten die GAB und die Bayerische Verwaltungsschule dazu sachgebietsspezifische Seminare an.

Das Seminarprogramm wird in Kooperation mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und dem ITVA e.V. (Regionalgruppe Bayern) erarbeitet. Das Angebot aktueller Veranstaltungen finden Sie unter "Aktuelles".