Die Gesellschafterversammlung der GAB

Jeder Gesellschafter entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Gewichtung der Stimmen entspricht der Verteilung der Gesellschafteranteile: Freistaat Bayern (50%), Bayerischer Gemeindetag (25 %) und Bayerischer Städtetag (25 %).

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der/die Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein/ihr Stellvertreter.

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung: Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das vergangene Geschäftsjahr, die Festlegung des für das kommende Geschäftsjahr geltenden Wirtschaftsplans im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 6 der Satzung, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung und die Wahl des Abschlussprüfers.

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Herr MD Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Gesellschaftervertreter:

[ohne Abbildung] Dr. Martin Schweiger, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Stefan Graf, Direktor, Bayerischer Gemeindetag

Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Bayerischer Städtetag