Die Gesellschafterversammlung der GAB
Jeder Gesellschafter entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Gewichtung der Stimmen entspricht der Verteilung der Gesellschafteranteile: Freistaat Bayern (50%), Bayerischer Gemeindetag (25 %) und Bayerischer Städtetag (25 %).
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der/die Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein/ihr Stellvertreter.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung: Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das vergangene Geschäftsjahr, die Festlegung des für das kommende Geschäftsjahr geltenden Wirtschaftsplans im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 6 der Satzung, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung und die Wahl des Abschlussprüfers.
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Herr MD Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Gesellschaftervertreter:
[ohne Abbildung] Dr. Martin Schweiger, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Stefan Graf, Direktor, Bayerischer Gemeindetag
Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Bayerischer Städtetag