Altlastensymposium der GAB 2023 - Bericht

24. Altlastensymposium der GAB

Das diesjährige Altlastensymposium der GAB fand als Präsenzveranstaltung in Hof statt und war mit rd. 280 Teilnehmenden sehr gut besucht.

Dr. Christian Barth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Aufsichtsratsvorsitzender der GAB, eröffnete nach der Begrüßung durch Dr. Andreas Hofmann, Geschäftsführer der GAB, und einem Grußwort von Eva Döhla, Oberbürgermeisterin der Stadt Hof, mit seiner Rede das Symposium. 

Rechtliche Aspekte und aktuelle Entwicklungen

Moderation: Ines Sänger, StMUV

RA Volker Hoffmann, Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, referierte über Rechtliche Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten bei der Störerauswahl. Hierbei ging Herr Hoffmann auf die Grundlagen des Auswahlermessens, der Besonderheiten der Handlungsstörer und Zustandsstörer ein. So gelte generell bei der Auswahl eines Handlungsstörers, dass dessen Verursacherbeitrag grundsätzlich feststehen müsse; eine bloße Möglichkeit einer Verursachung im Sinne eines Verdachtsstörers sei nicht ausreichend. Bezüglich der Haftung des Zustandsstörers in der Konstellation abdriftender Fahnen wies der Vortragende darauf hin, dass diese Problematik höchst umstritten sei und es gebe verschiedene Konstellationen, die jeweils im Einzelfall genau zu betrachten und zu bewerten seien. Es gebe allerdings die Tendenz, dass die Rechtsprechung die Möglichkeit einer entsprechenden Inanspruchnahme von Zustandsstörern mit Bezug zum jeweiligen Quellgrundstück (nicht aber von „Zustandsstörern“ in der Fahne) zunehmend bejahe.  

Dr. Andreas Knollmeyer, AGROLAB GmbH, berichtete in seinem Vortrag zum Thema: Auswirkungen der Mantelverordnung auf die Laborbranche, dass aufgrund der neuen Anforderungen der Mantelverordnung rund 90 neue Analysenpakete für die Deklaration in den gesetzlichen Varianten zur erstellen waren, insbesondere bezüglich akkreditierter Untersuchungsverfahren, Bestimmungs­grenzen und Berechnungen. So werden die Änderungen bei den Untersuchungs­verfahren, der Probenvorbereitung und der Probenlogistik zu einem signifikanten Investitions­bedarf in der Laborwelt führen. Nach Einschätzung des Referierenden werden die Labore zukünftig aufgrund der Komplexität zudem erheblichen Beratungsbedarf leisten, der deutlich über analytische Themen hinausgehe.

Winfried Pollmann, Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Kempten, stellte die Neufassung der BBodSchV vor, die u. a. neu strukturiert wurde. So stehen die Regelungen für den vorsorgenden Bodenschutz nun am Anfang gefolgt von den Regelungen für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden. Weiter folgen dann die Reglungen zur Gefahrenabwehr, für Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenver­änderungen und Altlasten sowie zur Vorerkundung, Probenahme, Analyse und gemeinsame Bestimmungen. Die Verordnung sei, so Herr Pollmann, insgesamt verschlankt worden, mehrere Passagen deren Detailierungsgrad eher in einem Handbuch zu erwarten wären, seien weggelassen worden. Neu in der Verordnung sei, dass für Schadstoffe, die aus Böden eluiert werden können, sich die Bestimmungsmethode geändert habe und zudem sei das Thema der natürlichen Schadstoffminderung explizit aufgenommen worden. Weiterhin seien Prüf-, Vorsorge- und Maßnahmenwerte an aktuelle Erkenntnisse angepasst und erweitert worden. Für organische Schadstoffe wurden für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser weitere Prüfwerte u. a. für Chlorbenzole, Chlorethen (Vinylchlorid), sechs sprengstofftypische Verbindungen und sieben PFAS-Einzelverbindungen abgeleitet.

Matthias Heinzel und Dr. Johannes Besold, Bayerisches Landesamt für Umwelt in Hof stellten Änderungen im LfU-Merkblatt 3.8/1 auf Grund der Novellierung der BBodSchV vor. Bezüglich des Anwendungsbereichs wurde aufgezeigt, dass nach LfU-Merkblatt 3.8/1 n. F. Gegenstand ausschließlich Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen sowie die dadurch verursachten Grundwasserverunreinigungen sind. Gewässerverunreinigungen, die nicht durch Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen entstanden sind (insbesondere Direkteinträge ohne Bodenpassage) und solche, die (bisher) keinem verursachenden Grundstück zugeordnet werden können, unterliegen dem Wasserrecht. Zur Wertesystematik wurde u. a. hingewiesen, dass mit Inkrafttreten der BBodSchV n. F. Prüfwerte am Ort der Probennahme (OdP) eingeführt wurden, bei deren Überschreiten durch eine Sickerwasserprognose die zu erwartende Konzentration eines Schadstoffs am Ort der Beurteilung (OdB) in der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung abgeschätzt werden soll. Die Bewertung am OdP erfolgt i. d. R. über Eluatunter­suchungen mit einem Wasser-zu-Feststoff-Verhältnis von 2:1 im Schüttel- bzw. Säulenschnell­verfahren. Hervorgehoben wurde auch, dass die Differenzwerte (Merkblatt 3.8/1 g. F. Anhang 3 Tabelle 2) nicht mehr unmittelbar in die Bewertung einer Altlast bzw. schädlichen Bodenveränderung eingehen, weiterhin aber als Anhaltspunkte für eine Beeinflussung des Grundwassers durch eine Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung dienen. Neu im Merkblatt 3.8/1 ist zudem das Verfahren der Einmischungsprognose, die unter bestimmten Bedingungen in der Detailuntersuchung oder ggf. bereits in der Orientierenden Untersuchung die Betrachtung hinsichtlich einer Prüfwertüberschreitung, in Ergänzung zur Sickerwasserprognose, auf den obersten Meter des Grundwassers ausgeweitet werden kann. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen Merkblatts ist die Ableitung und Anwendung der Kriterien geringe Schadstofffracht, lokal begrenzt und auf Dauer. Die Referenten wiesen zum Abschluss ihres Vortrags darauf hin, dass Informationsveranstaltungen für Behörden und ausführende Firmen (Sachverständige, Untersuchungsstellen etc.) in Planung seien.

Sanierung PFAS

Moderation: Matthias Heinzel, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hof

Dr. Carl A. Dannenberg, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hof, berichtete über PFAS im Fokus der Regulation. So hätten bisherige Regelungen zur Verringerung des Risikos sich auf einzelne Stoffe dieser Stoffklasse fokussiert, so der Vortragende. Dies habe dazu geführt, dass zeitnah Ersatzstoffe aus der gleichen Stoffklasse entwickelt und eingesetzt worden seien, die sehr ähnliche Eigenschaften aufweisen. Das Problem der kontinuierlichen Emission persistenter Stoffe bleibe daher ungelöst. Aus diesem Grund würden nun Beschränkungsvorschläge erstellt, die die Stoffklasse als Gruppe betrachten. Während es sich derzeit noch um Beschränkungsvorschläge handele, sei jedoch davon auszugehen, dass nach einer weiteren Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse, eine Beschränkung von PFAS als Gruppe ab 2025 umgesetzt werde.

Jürgen Buhl, Cornelsen Umwelttechnologie GmbH, schilderte in seinem Vortrag Immobilisierte PFAS unter Stress – Was passiert?, dass sowohl Technikumsversuche als auch Anwendungen im Feld gezeigt haben, dass die Zugabe von RemBind® zu belastetem Erdreich die PFAS-Konzentrationen im Eluat deutlich mindern und sogar unter die Bestimmungsgrenzen bringen könne. Um die Bindekraft dieser Sorption zu PFAS zu testen, wurde das Erdreich im entsprechenden Labor stressenden Bedingungen ausgesetzt und die Auswirkungen unterschiedlicher Wasser-Fest­stoff-Verhältnisse, Frost-Tau-Belastung, biologische Belastung, Feucht-Trocken-Wechsel und chemischer Stress wurden im Labor simuliert und bewertet. Basierend auf den Testresultaten konnte festgestellt werden, dass die Simulationen von Alterungsprozessen sowie die Applikation von Bio-Stress keine Remobilisierung von PFAS aus behandeltem Erdreich bewirken. Lediglich drastische Bedingungen wie die beschleunigte Lösemit­tel­extraktion (ASE) können in geringem Maße PFAS aus dem behandelten Erdreich mobilisieren.

Dr. Judith Forberg, Bayerisches Landesamt für Umwelt in Hof, schilderte den Aktuellen Stand verschiedener PFAS-Sanierungsverfahren. Im ersten Teil ihrer Präsentation ging die Referentin auf die Standardsanierungsverfahren wie z. B. Abdichtung oder Überbauung bei PFAS-belasteten Böden bzw. pump-and-treat-Maßnahmen bei der Sanierung des PFAS-belasteten Grundwassers. Im zweiten Teil ihres Vortrags erklärte die Referentin Sanierungsverfahren, die bereits auf dem Markt beziehungsweise kurz vor Marktreife sind. Dabei ging sie bei PFAS-belasteten Böden auf die thermische Desorption, die Immobilisierung sowie die in-situ- wie auch ex-situ-Bodenelution ein. Für die Aufbereitung PFAS-belasteten Wassers, so die Referentin, würden aktuell eine Vielzahl an Verfahren erforscht und entwickelt. Neben der (Weiter-)Entwicklung verschiedener Sorptionsma­terialien (z. B. Zeolithe, spezielle Polymere) würden destruktive Verfahren, wie die Ultraschall­behandlung, Plasma­bestrahlung oder chemische Oxidations- und Reduktionsverfahren, erprobt. Nach ihrer Ansicht werden bei zukünftigen Sanierungen von PFAS der zunehmende Fokus auf Verfahrenskombinationen liegen, mit dem Ziel einer endgültigen Zerstörung der PFAS und damit deren dauerhafter Entfernung aus der Umwelt.

Dr. Michael Reinhard, Arcadis Germany GmbH, ging in seinem Vortrag auf die Frage ein:  Management von PFAS-belastetem Aushub – Müssen wir umdenken? Herr Dr. Reinhard stellte in seinem Vortrag Ideen, Denkansätze und Entwicklungen vor. In einem Beispiel ging er auf die Sicherung unter Bauwerken oder der Bau von multifunktionalen Bauwerken ein, welche insbesondere bei großen PFAS Belastungen sinnvoll sind. In einem weiteren Beispiel thematisierte er die Bodenwäsche. Auswertungen einer Bodenwäsche mit PFAS-haltigem Material hätten gezeigt, dass der Hauptteil der Schadstoffe (98 %) mit dem Waschwasser ausgeschleust wurde und (nur) 2 % im Feststoff der Feinfraktion verblieben. Die verfahrenstechnische Entwicklung der Bodenwäsche sei von den Verfahrens­anbietern wiederaufgenommen worden, um die Abreinigungsrate beim Feinkorn weiter zu verbessern. Auch mobile Anlagen seien möglich und in Vorbereitung. Es bleibe abzuwarten, so Dr. Reinhard, ob sich die z. B. oben skizzierten Ideen in der Zukunft etablieren und eventuell in der Art eines Baukastens einzelfallspezifisch Anwendung finden werden.

Zum Ende des Themenblocks stellte Tobias Pistor, R & H Umwelt GmbH, ein Praxisbeispiel mit Titel PFAS-Schaden Natzing – Vorbildliche Kooperation verhindert größeren Umweltschaden das Thema PFAS ab vor. Im März 2021 wurden im Gewerbegebiet Natzing in der Gemeinde Eggstätt eine Inhaltsstoffe aus der Demontage von Handfeuerlöschern illegal in die öffentliche Oberflächen­wasserkanalisation eingeleitet. Die Löschschaumflüssigkeiten breiteten sich über eine Länge von ca. 530 Meter über einen Oberflächenwasserkanal DN 300 - 800 durch das Gewerbegebiet in einen Retentionsbodenfilter (RBF) mit einem Fassungsvermögen von ca. 600 - 800 m³ aus. Als Sofortmaßnahme wurde eine Kanalspülung durchgeführt. Danach wurden die Belastungssituation des Bodens und des Grundwassers erkundet und sehr zügig Grundwassermessstellen und eine Grundwasser­sanierungsanlage errichtet. Herr Pistor betonte in seinem Vortrag, dass der PFAS-Schadensfall Natzing verdeutlicht, wie mit einer engen, vertrauensvollen, unkomplizierten und pragmatischen Zusammenarbeit mit kurzen Entscheidungs- und Kommunikationswegen zwischen Gemeinde – Landratsamt – Wasserwirtschaftsamt - Wasserversorger, Ingenieurbüro und Sanie­rungs­firma ein so kritischer und sensibler Schadensfall schnell und unbürokratisch in den Griff zu bekommen und zu beheben sei.

Rüstungsaltlasten - Kampfmittelräumung

Moderation: Harald Kugler, GAB

Dr. Martin Biersack, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) in Hof, berichtete über Möglichkeiten und Grenzen zur Behandlung ETV-belasteter Böden. In der Vergangenheit kamen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen bei Rüstungsaltlasten bevorzugt konventionelle Dekontaminations- oder Sicherungsverfahren zur Anwendung. Als mögliche Alternative kamen in den vergangenen Jahren Behandlungsverfahren Immobilisierung (IM) durch Torf oder Kompost und alkalische Hydrolyse (AH) für rüstungsspezifische organische Schadstoffparameter zum Einsatz. Für beide Verfahren liegen mittlerweile auch in Bayern Anwendungsbeispiele vor. Das LfU hat den aktuell bekannten Kenntnisstand hinsichtlich der wesentlichen Verfahren zur Behandlung von Boden- und Grundwasserkontaminationen durch sprengstoff- und pulvertypische Verbindungen (ETV-Verbindungen) bei Rüstungsaltlasten in einem Grundlagenbericht zusammengefasst. Der Bericht ist ebenso wie die Ergebnisse des LfU-Forschungsprojektes im Internetangebot des LfU eingestellt. Weiterhin wies Herr Dr. Biersack darauf hin, dass die Ergebnisse eines aktuell abgeschlossenen LfU-Projekts die Eignung von Kompost als Medium für Sorptions- und Abbauprozesse für ETV bestätigt hätten. Der Projektbericht enthalte darüber hinaus auch Informationen zur Sanierungsplanung, zur Durchführung von Vorversuchen im Rahmen der Eignungsprüfung sowie verfahrenstechnische Vorgaben für die großtechnische Anwendung der Alkalischen Hydrolyse (AH) und der Immobilisierung mittels Kompost (IM) und werde dieses Jahr noch veröffentlicht.

Karsten Helms, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover, referierte über Kampfmittelräumung – Mal so nebenbei oder doch eine komplexe Planungsaufgabe? Zu Beginn seines Vortrags berichtete Herr Helms, dass nach wie vor in den Böden und Gewässern der Bundesrepublik Deutschland tausende von Tonnen an Kampfmitteln unterschiedlichster Art anzutreffen seien. Dabei handele es sich nicht nur um Abwurfmunition der alliierten Streitkräfte aus dem Verursachungszenario „Luftangriffe“, sondern auch um jegliche Art von verschossener und aufgegebener Munition sowie der zugehörigen Waffen. Heute sei trotz aller Sensibilität für das Thema Kampfmittel immer noch zu beobachten, dass die Planung einer Baumaßnahme oft ohne Berücksichtigung der Kampfmittelsondierung und -räumung stattfinde. Bauabläufe würden in zeitlich enge Korsetts eingebunden, die für die KM-Tätigkeiten häufig keinen Spielraum mehr ließen. Herr Helms betonte, dass es wichtig sei, dass auf allen Seiten erkannt werde, rechtzeitig die Überprüfung auf Kampfmittel von der Historischen Recherche bis hin zur Ausführung der adaptierten Sondier- und Räumleistung in die Planung von Baumaßnahmen zu integrieren.

Georg Schedel, Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, und Alexander Schwendner, IBH Weimar GmbH, Weimar/Freystadt, schilderten sehr eindrucksvoll ein Praxisbeispiel der Kampfmittelräumung: Von der Bunkerruine zur KZ-Gedenkstätte – Die Kampfmittelräumung des ehem. Sprengplatzes Mühldorfer Hart unter bodenschutzrechtlichen Auflagen. Die Referenten berichteten, dass während des 2. Weltkriegs im Landkreis Mühldorf am Inn mit der Errichtung eines Rüstungsgroßbunkers begonnen wurde, der jedoch von der US-Armee 1946 gesprengt wurde. Auf Grund seiner Abgelegenheit nutzte man das Umfeld der Ruine vor allem ab 1948 zur Vernichtung von Munition. Der wesentliche Teil - knapp 2.700 t - stammten aus dem benachbarten Delaborierungs­werk der Staatlichen Erfassungsstelle für Öffentliches Gut (StEG) in Aschau. Durch die Sprengungen entstanden 119 Trichter und ein Kleintrichterfeld. Herr Schwendner wies darauf hin, dass derartige Munitionsvernichtungen allgemein mit der Bildung von Rückständen an Explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) im Boden einhergingen.  Von April 2019 bis Juli 2021 wurde dann auf dem Gelände eine Kampfmittelräumung durchgeführt. Die Trichter und ihre Auswurfmassen wurden von Kampfmitteln befreit, wobei 60.000 m3 Boden anfielen. Davon waren 45.000 m3 durch Sprengstoffe (STV) kontaminiert. Der kontaminierte Aushub wurde in 19 Ausweichgruben (98 % des Materials) und sechs Sprengtrichtern (2 % des Materials) gesichert wieder eingebaut. Hierbei fand die Immobilisierung mit Kompost Anwendung, wobei die insgesamt verbaute Kompostmenge 5.134 t betrug. Fünf der 19 Gruben wurden anschließend mit einer Beweissicherung zur Sicker­wasser­beprobung ausgestattet. Nach dem Ende der Volumenräumung seien dann, so die Referenten, vier Monitorings durchgeführt worden. Das letzte Monitoring lag 32 Monate nach dem Bau der Beweissicherungseinrichtungen und es lagen keine Nachweise an Sprengstofftypischen Verbindungen vor. Die Reinigungsleistung des kompost­basierten Sanierungs­systems beträgt demnach, so Alexander Schwendner, bislang 100 %.

Entsorgung

Moderation: Carlo Schillinger, LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Nürnberg

Michael Kremer, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München gab einen Überblick zur Umsetzung der Mantelverordnung – Aktuelles aus dem StMUV. Zunächst ging der Vortragende auf die Fortschreibung und Weiterentwicklung des bayerischen Verfüll-Leitfadens ein. Er informierte, dass insbesondere bei allen Genehmigungen, die im Zeitraum 16.07.2021 bis 31.07.2023 erteilt wurden, ab 01.08.2023 zusätzliche Vorgaben (UMS v. 06.07,2023) beachtet werden müssen. So müsse zukünftig vor Verfüllung mit Bauschutt vom Abfallerzeuger geprüft werden, ob eine höherwertige Verwertung erreichbar sei. Des Weiteren könne an Standorten Kategorie B künftig nur noch folgender Bauschutt eingesetzt werden, sowohl in Monofraktionen als auch als Gemische: wie z. B. Beton (Ohne Bewehrung), Ziegel und Fliesen. Bei speziellen Gegebenheiten könnten bei dieser Kategorie auch Aushub mit mineralischen Fremdbestandteilen auch > 10 Vol,-% verfüllt werden. Hervorgehoben wurde zudem, dass der Betreiber einer Verfüllung in jedem Fall nur Material annehmen dürfe, das für seine Verfüllung geeignet sei und dies durch laboranalytische Untersuchungen nachgewiesen werden müsse. Für die Weiterentwicklung des Verfüll-Leitfadens ist die Umstellung seiner Tabellen für die zulässigen (Schad)Stoffgehalte auf ein 2:1 - Eluat vorgesehen, wofür im Rahmen eines Forschungsprojekts des StMUV systematisch Daten aus der Verfüll-Praxis gewonnen werden sollen. Im Hinblick auf die ErsatzbaustoffV (EBV) teilte Herr Kremer mit, dass eine Vielzahl konkreter Vorschläge Bayerns weder im Bund noch beim Bundesrat berücksichtigt wurden. Momentan werde der Spielraum geprüft, der ggf. auf Landesebene für eine praxisgerechte Lösung z. B. im Wege der Veröffent­lichung bayerischer FAQs genutzt werden könnte. Zum Abschluss seines Vortrags wies Herr Kremer auf die Bayerische Arbeitshilfe „Umgang mit Bodenmaterial“ mit einer Reihe von anschaulichen best-practise-Beispielen hin. Hier würden insbesondere mögliche Vermeidungsmaßnahmen erläutert, um zu entsorgenden Bodenaushub („Abfall“) erst gar nicht entstehen zu lassen.

André Fietkau, Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e. V. (BIV), München referierte über das Thema Länderöffnungsklausel – und jetzt? Die Auswirkungen der Mantelverordnung aus Sicht der bayerischen Verfüllbetriebe. Zu Beginn seines Vortrags berichtete Herr Fietkau über die Verfüllungen in Bayern von 2001 bis 2018. Hierbei wurden rund 2.250 Verfüllungen genehmigt und dabei rd. 30 Mio. to mineralische Abfälle sicher verwertet. Grundsätzlich begrüßen die Verfüllbetriebe die Weiterentwicklung des Verfüll-Leitfadens, sehen jedoch einige Punkte kritisch, wie die Einschränkungen bei Bauschuttverfüllungen an Standorten der Kategorie B (siehe Vortrag Herr Kremer) und die Tatsache, dass die Recyclingfähigkeit von Bauschutt vorab durch den Abfallerzeuger geprüft werden müsse. Weiter stelle sich die Frage, ob die Verfüllbetriebe die zukünftigen Verwaltungshelfer im Hinblick auf die Überprüfung der Dokumentierung der Getrennthaltung gem. § 8 Abs. 3 GewAbfV seien.

Klimawandel und Altlasten

Moderation: Peter Nickol, Nickol und Partner AG, Gröbenzell

Christopher Zier, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Klimazentrum, Hof berichtete über den Klimawandel in Bayern - Welche Entwicklung erwartet uns? Herr Zier stellte anhand von Grafiken und Diagrammen sehr eindrucksvoll die Temperatur- und Niederschlagsänderungen in Bayern vor. Bei der Temperatur ist eine eindeutige Zunahme zu sehen. Dabei werden die Sommer- und Winterhalbjahre wärmer, es gibt deutlich weniger Eis- und Frosttage, die Frostperioden sind kürzer, es gibt mehr Hitzetage und Tropennächte sowie längere Trockenperioden. Beim Jahresniederschlag ist eine Tendenz zur Abnahme zu erkennen. Die Wintermonate werden niederschlagsreicher, wobei es mehr Regen und weniger Schnee geben wird. Die Sommermonate hingegen werden niederschlagsärmer. Es wird mehr Trockenperioden geben und mehr Starkregenereignisse auftreten. Wie sehr sich durch die Klimaentwicklungen die Klimafolgen in Zukunft verstärken und weitere Folgen auftreten werden, hängt zentral davon ab, wie ambitioniert Klimaschutz betrieben wird.

Dr. Jörg Neumann, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hof schilderte sehr anschaulich den Klimawandel in Bayern unter dem Aspekt Auswirkungen auf das Grundwasser. Er berichtete, dass die bisherigen Beobachtungen in Bayern bereits deutliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasser zeigen. Dementsprechend sei seit rund 20 Jahren ein Rückgang der Messwerte festgestellt worden, welcher sich in den letzten Jahren vielerorts nochmals verschärft hätte. Verantwortlich für diese Entwicklung sei das Defizit bei der Grundwasserneubildung. Dies habe bereits jetzt unmittelbare Auswirkungen auf das insgesamt verfügbare Dargebot und erfordere entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf verschiedene Grundwassernutzungen.

Bernadette Bohnert, HPC AG, Stuttgart stellte zu den Auswirkungen des Klimawandels in der Grundwassersanierung - Phänomene und Fallbeispiele vor. So haben die zunehmend häufigen Extreme der letzten Jahre in Form von Trockenperioden, Starkniederschlägen und Hochwas­serereignissen durchaus relevante und langfristige Konsequenzen, die in der Grundwasser­sanierung zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Die Betrachtung einzelner oder mittlerer Fließregime allein seien nicht (mehr) zielführend, so die Referentin. Extreme wie Hoch- und Niedrigwasserphasen würden an Bedeutung gewinnen und machten eine flexiblere bzw. präzisere und differenziertere Planung und Steuerung, aber auch Überwachung, erforderlich. Die BBodSchV fordere, dass Untersuchungen bzw. ihre Ergebnisse repräsentativ sein sollten - in Bezug auf den Klimawandel und seine Auswirkungen auf das Grundwasser bedeute dies vermutlich in vielen Fällen, dass längerfristige und höher aufgelöste Messreihen benötigt würden.

Der letzte Vortrag der Veranstaltung von Dr. Elisabeth Mayr, Ramboll Deutschland GmbH widmete sich der Thematik Auswahl von Sanierungsverfahren unter Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeit mit dem SURE-Tool von Ramboll. Bei ‚SURE (SUstainable REmediation) Tool by Ramboll‘ handelt es sich um eine kostenlose, frei zugängliche Onlineanwendung, die für die Bewertung von Sanie­rungs­optionen entwickelt wurde. So kann aus verschiedenen Ansätzen diejenige Sanierungsmethode ausgewählt werden, die die relevantesten Nachhaltigkeits-Indikatoren erfüllt, also am ehesten ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in Einklang bringt. Beim SURE gibt es drei übergeordnete Bereiche („domains“, gleichzusetzen mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit), denen 73 Indikatoren jeweils fünf Kategorien zugeordnet sind. Gewichtungen für jeden Indikator zwischen 1 und 5 sind möglich. Zusätzlich können Nutzer eigene relevante Indikatoren hinzufügen und einzelne Indikatoren zusätzlich gewichten. Neben der genannten Bewertung der Nachhaltigkeit ermöglicht das SURE-Tool auch die Interaktion mit anderen Akteuren und Interessensgruppen.

Die Resonanz auf die Veranstaltung war dank der interessanten und informativen Vorträge sowie der guten Diskussionen wieder sehr positiv. Dafür den Referierenden und Moderierenden an dieser Stelle nochmals ein besonderer Dank!