Über 1.000 Maßnahmen
Über 1.000 Maßnahmen an über 600 Standorten +++ Zwischenbilanz im Geschäftsbereich Erkundung und Sanierung von gemeindeeigenen Hausmülldeponien
Nach knapp 17 Jahren Laufzeit wurde im Jahr 2023 durch die GAB die eintausendste Maßnahme im Geschäftsbereich Erkundung und Sanierung von gemeindeeigenen Hausmülldeponien gebilligt. Bei insgesamt über 600 Deponiestandorten wurden die Kommunen damit bei der Erkundung und der ggf. erforderlichen Sanierung durch die GAB unterstützt. Diesen Meilenstein haben wir zum Anlass genommen, die bisherigen Erfahrungen an dieser Stelle zusammenfassend darzustellen.
Verteilung der einzelnen Maßnahmen
Mit rund 82 % stellen Detailuntersuchungen den überwiegenden Anteil der beantragten und bewilligten Maßnahmen dar. Der Anteil an Sanierungsuntersuchungen betrug ca. 8 %, an Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen inkl. Sanierungsplanungen ca. 10 % (Sanierungsplanungen ca. 1 %).
Detailuntersuchungen
Seit Etablierung des Geschäftsbereiches im Jahr 2006 wurden bis Ende April 2024 für 741 Deponiestandorte Detailuntersuchungen beantragt. Davon wurden bis Ende April 2024 insgesamt 623 Deponien (ca. 84 %) in die Förderung aufgenommen.
Bei 465 der insgesamt 623 geförderten Deponiestandorte (75 %) war die Detailuntersuchung bzw. Gefährdungsabschätzung zum Stichtag abgeschlossen, bei 158 Deponien (25 %) lief diese noch.
Bei ca. einem Viertel der geförderten Detailuntersuchungen konnte die Gefährdungsabschätzung im ersten Schritt nicht abgeschlossen werden; es waren eine oder mehrere weitere Schritte erforderlich. Die förderfähigen Kosten lagen im Schnitt bei rund 32.000 Euro pro Detailuntersuchung. Die Kosten für die Detailuntersuchungen lagen somit meist noch im Eigenanteil der Kommunen.
Weiterführende Maßnahmen
Bei der überwiegenden Anzahl der Detailuntersuchungen konnte letztlich der Gefahrenverdacht (84,5 %) ausgeschlossen werden, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Lediglich bei 15,5 % der abgeschlossenen Detailuntersuchungen waren weiterführende Maßnahmen, d. h. Sanierungsuntersuchungen, Sanierungsplanungen und/oder Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen erforderlich. Bei einigen Deponien hat sich dann im Rahmen der Sanierungsuntersuchung noch herausgestellt, dass doch keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Letztlich war bei knapp 13 % der Deponien eine Sanierung erforderlich und wurde bzw. wird durch die GAB gefördert.
Sanierungen
Bis Ende April 2024 wurden für 78 Deponiestandorte Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen beantragt und gefördert, davon ist bei 56 Standorten die Sanierung bereits abgeschlossen.
Die durchschnittlichen förderfähigen Kosten der 56 abgeschlossenen Sanierungen betrugen 830.000 Euro. Dabei reicht die Spanne von wenigen zehntausend Euro pro Maßnahme, z. B. für die Installation von Passiventgasungen, bis hin zu mehreren Millionen Euro für wasserundurchlässige Oberflächenabdeckungen für Großdeponien mit mehreren Hektar Fläche.
Verteilung der Sanierungsmaßnahmen
Die 78 bisher geförderten (abgeschlossene und laufende) Sanierungsmaßnahmen gliedern sich wie folgt auf:
Als häufigste Sanierungsmaßnahmen kommen Oberflächenabdichtungen (OFAD, 42 %), Dekontaminationen (26 %) sowie hydraulische Sicherungen (12 %) zur Anwendung. Des Weiteren wurden Kombinationen aus Oberflächenabdichtung und Dekontaminationen (5 %) und reine Deponiegasfassungen (4 %) gefördert. Dekontaminationsmaßnahmen werden auf Grund der sehr hohen spezifischen Kosten nur in Spezialfällen bei relativ kleinen Deponien (bis. ca. max. 15.000 m³ Müllmenge) umgesetzt, deren Müllablagerungskörper in das Grundwasser reicht oder wo standortbedingt eine Oberflächenabdichtung technisch nicht umsetzbar ist.
Bei der überwiegenden Anzahl der Deponien sind die Sanierung, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufgrund der Gefährdung des Grundwassers erforderlich. Die übrigen Wirkungspfade spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Bei der Sicherung mittels Oberflächenabdichtungssystemen ist der Aufbau der Abdichtungssysteme grundsätzlich nicht an Regelsysteme nach Deponieverordnung (DepV) gebunden, sondern an Vorgaben des Bodenschutzrechts. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr richten sich nach dem Gefährdungspotential und müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Meist erfolgt der Aufbau der Abdichtungssysteme jedoch in Anlehnung an die Vorgaben der DepV oder älterer Regelwerke (u.a. Bauschutt-Merkblatt 3.6/3). Die meisten geförderten Oberflächenabdichtungen entsprechen den funktionalen Vorgaben für DK I. In die Abdichtungssysteme wurden verschiedene gleichwertige Abdichtungskomponenten eingebaut: Mineralische Tonabdichtungen, Geosynthetische Tondichtungsbahnen, Asphaltdichtung, mineralische Abdeckungen/Wasserhaushaltsschichten. Kombinierte Abdichtungssysteme (im Sinne DK II, DepV) kamen bisher nicht zur Umsetzung.
Die am häufigsten eingesetzte Oberflächenabdichtungskomponente ist mit 35 % die Mineralische Tonabdichtung. Diese konventionell erdbautechnisch hergestellte Abdichtung aus natürlichen oder aufbereiteten bindigen Böden zeigte sich bei geeigneten Standorten (Platzbedarf für die Herstellung geeigneter Hangneigungen und den Abdichtungsaufbau) meist als die wirtschaftlichste Variante, wenn regional geeignetes Abdichtungsmaterial zur Verfügung stand. Dies gilt auch für die erstellten Abdeckungen/Wasserhaushaltsschichten. Da sich die allermeisten der bearbeiteten Hausmülldeponien im Ortsaußenbereich befinden, liegen die Standortvoraussetzungen für mineralische Tonabdichtungen bzw. Wasserhaushaltsschichten sehr oft vor. Da die bearbeiteten ehemaligen gemeindeeigenen Hausmülldeponien schon seit mehreren Jahrzehnten stillgelegt sind, werden auch meist keine für Tonabdichtungen kritische Setzungen oder Verformungen des Deponiekörpers beobachtet, die den Einsatz anderer Abdichtungskomponenten erforderlich machen. Stehen natürliche bindige Böden standortnah nicht zur Verfügung, erweist sich meist die am zweitmeisten (22 %) umgesetzte Kunststoffdichtungsbahn (KDB) als wirtschaftlichste Abdichtungsvariante. Auch Standortbedingungen, wie geringer Platzbedarf oder Setzungs-/Verformungsgefahr durch umfangreiche Müllumlagerungen im Zuge der Sanierungsmaßnahme erfordern vereinzelt den Einsatz der KDB oder anderer Abdichtungskomponenten.
Lage der Deponien in Bearbeitung durch die GAB
Gemäß Angaben zur Lage , befinden sich diese zu 80 % außerhalb und zu 16 %innerhalb von Wohngebieten. Die übrigen Deponien (4 %) grenzen unmittelbar an Wohn- und/oder Gewerbegebiet an.
Die räumliche Verteilung der durch die GAB bearbeiteten stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien in Bayern kann der Übersichtskarte (Quelle: GIS) entnommen werden.
Fazit
Seit mittlerweile knapp 20 Jahren unterstützt die GAB die kreisangehörigen Kommunen bei der Erkundung und Sanierung von stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien. In dieser Zeit wurden über 1.000 Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Kostenumfang von rund 120 Millionen Euro an über 600 Standorten bewilligt. Die förderfähigen Kosten, die den Eigenanteil der Kommunen überschreiten, werden zu 100 % durch den Unterstützungsfonds finanziert. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle können die Standorte nach der Detailuntersuchung aus dem Altlastenverdacht (nutzungsorientiert) entlassen werden.
Wenn eine Sanierung erforderlich ist, dann können die Sanierungskosten bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Diese Summen wären für die meisten Kommunen ohne dieses Förderprogramm des Freistaats Bayerns nicht zu stemmen. Als fachkundige Förderstelle übernimmt die GAB nicht nur die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse, sondern begleitet und berät die Kommune beim gesamten Prozess der Erkundung und Sanierung mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Diese Unterstützung wird von den Kommunen gerne in Anspruch genommen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei einer hohen Anzahl von stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien in Bayern die Erkundung noch aussteht, ist mit 1.000 Maßnahmen auch noch lange nicht Schluss.
Autor/in/en:
Heidrun Reile, Harald Kugler, Dr. Andreas Hofmann, Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München