Deponiesanierung Klötzlamühlweg

Sanierung der Altablagerung „Am Klötzlamühlweg“, Gemeinde Regnitzlosau
Erneuerung des defekten Grunddurchlasses, Profilierung des Deponiekörpers und qualifizierte Abdeckung

Die ehemalige Hausmülldeponie „Am Klötzlamühlweg“ liegt mit einer Größe von mehr als 13.000 m² (zentraler Bereich) in Regnitzlosau und wurde von 1962 bis 1981 als gemeindeeigener Müllablagerungsplatz genutzt. Neben Erdaushub, Bauschutt und hausmüllartigen Abfällen wurden untergeordnet auch Gewerbeabfälle örtlicher Betriebe, insbesondere der Leder- und Textilindustrie abgelagert. Der Bachlauf im Taleinschnitt wurde über die Gesamtlänge verrohrt und überschüttet.

Seit 1996 wurden die Ablagerung und ihre Randbereiche in verschiedenen Untersuchungsphasen umfangreich erkundet. Die durchgeführten Sickerwasserprognosen und Gefährdungsabschätzungen haben ergeben, dass Mobilisierung und Verlagerung von Inhalts- und Gefahrenstoffen trotz einer geringen Lösungsbereitschaft (Schwermetalle) nicht vollständig ausgeschlossen werden konnten. Grund dafür war vor allem ein defekter Grunddurchlass bei o. g. Bachverrohrung, wodurch sich Wasser in die Ablagerung eingestaut und das Deponat vernässt hatte.

Eine erhebliche Grundwasserverunreinigung wurde nachgewiesen, für die eine Sanierung des Geländes als erforderlich angesehen wurde. Der festgelegte Sanierungsbereich liegt im Wesentlichen auf den Flurnummern 702/2, 722 (jeweils Eigentum Gemeinde Regnitzlosau), 702/3 (Eigentum Stadt Rehau), 710 und 711 (jeweils Eigentum privat), Gemarkung Regnitzlosau. Randlich waren mehrere Privatgrundstücke betroffen.

1. Bauvorhaben
Als Sanierungsvorgehen wurde auf Grundlage einer Sanierungsuntersuchung mit Variantenvergleich die Aufbringung einer mineralischen Abdeckung in Verbindung mit der Erneuerung des defekten Grunddurchlasses ab der Haltung / Schacht S4 (siehe Abb. 1), die Abgrabung von künstlichen Auffüllungen in angrenzenden Privatgrundstücken sowie die Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser definiert. Die Gemeinde Regnitzlosau wurde als alleinige Betreiberin der Deponie verpflichtet, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Da die Deponie nach 1972 stillgelegt wurde und sich noch in der Nachsorgephase befand, ist die Rechtsgrundlage das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abb. 1, Flächenumgriff der Deponie und Verlauf der Verrohrungen

2. Vorbereitende Arbeiten
In Vorbereitung der Sanierung wurde die Deponieoberfläche durch den Auftraggeber bereits vermessen, beräumt und ein Bolzplatz rückgebaut. Ein von Nordwest nach Südost verlaufender Weg auf der Ablagerung war nach der Sanierung wiederherzustellen, da Wegerechte eingetragen waren. Während der Sanierung wurde der Weg als Baustraße für die Sanierungsmaßnahme genutzt.

Zu Beginn der Sanierung wurde zunächst die Grasnarbe und die geringmächtige Überdeckung über der Altablagerung abgezogen (Oberboden). Ziel war, die belastungsarme Deckschicht nicht mit Deponat zu vermischen. Das Material wurde voneinander getrennt auf dem Lagerplatz auf den öffentlichen Flächen Fl.-Nrn. 702/2 und 722 zwischengelagert und abgewalzt

3. Erneuerung des defekten Grunddurchlasses
Der Aushub und Austausch des alten Grunddurchlasses erfolgte ab Haltung S 4 in Richtung Vorflut. Der erneuerte Grunddurchlass wurde von S 4 nach S 3 und von dort mittig der Deponie im Bereich der vermuteten ursprünglichen Bachverrohrung bis zu dem Punkt errichtet, wo sich der Durchlass zur Straße befindet (siehe Abb. 1).

Auf einer Länge von ca. 350 m, bis ca. 60 m nördlich der Straße und ca. 290 m südlich der Straße Klötzlamühlweg, wurde der defekte Grunddurchlass bei der Sanierung durch Anlegen einer Baugrube, die im Mittel bei ca. 3,5 m Tiefe lag, erneuert (offene Grabenbauweise mit Verbau).

Im Jahr 2014 war in diesem Bereich mittels Kamerabefahrung festgestellt worden, dass sich die Verrohrung zwischen dem Schacht S. 4.1 und S.3 außer Betrieb befand. Durch eine Reparatur mittels „Düker“ (siehe Abb. 2) wurde in der Vergangenheit eine Überleitung in eine dort vorhandene Verrohrung an der südwestlichen Grenze der Flur-Nr. 722 geschaffen (S 4. bis S 3.1 vgl. Abbildung 1). Der Einbau dieses Dükers in das Entwässerungssystem über eine Länge von ca. 50 m führte zu einem Einstau von Wasser und damit zur Vernässung der Ablagerung, da dieser in ca. 2 m Tiefe lag, also deutlich oberhalb der Originalverrohrung.

Abb. 2, Skizze – defekter Grunddurchlass mit Überleitung in Form eines Dükers 

Der neue Grunddurchlass wurde mittig im Bereich der Deponie als DN 300 aus HDPE errichtet. In Teilbereichen wurde der alte Grunddurchlass in der Deponie belassen und verpresst. Bei diesen Arbeiten war eine temporäre Wasserhaltung erforderlich, bei der das Wasser aus der Baugrube über eine Trübeabscheidung und dann weiter in Richtung Vorflut geleitet wurde. Bei der Verlegung der neuen Wasserführung (u. a. Anbindung von Randgräben mittels Fallschächten und Verrohrungen an den neuen Grunddurchlass) mussten vorhandene, zu erhaltende Kanäle gekreuzt werden. Im Bereich der Kreisstraße Klötzlamühlweg blieb der alte Grunddurchlass erhalten, so dass die Straße während der Sanierung jederzeit befahrbar war.

 

 

Abb. 3, Verlegung Grunddurchlass mit Aushub

 

Nordwestlich der Deponie (nördlich der Straße) fließen Bach- und Oberflächenwasser weiterhin durch den dort vorhandenen Grunddurchlass auf die Vorflut zu. Der Auslaufbereich aus der Verrohrung wurde bei der Sanierung hergerichtet, sodass die Probenahme und Begutachtung in der Nachsorge ermöglicht wird. Der alte Auslauf lag in einem stark sumpfigen und nicht zugänglichen Gelände. Zur Befestigung wurde der Auslauf mit Wasserbausteinen betoniert und ein Weg errichtet.

 

 

Abb. 4, Fertiggestellter Bachauslauf im Nordteil

 

Insgesamt wurden ca. 1.600 m³ Aushub für die Erneuerung des Grunddurchlasses abgegraben, auf dem Lagerplatz zwischengelagert und anschließend für die Rückverfüllung der Baugruben oder zur Profilierung der Deponie bereitgestellt. Das Deponat auf dem Lagerplatz wurde stichprobenartig beprobt und auf die Parameter der DepV DK 0 untersucht. Bei der Maßnahme war keine externe Entsorgung erforderlich, die gesamte Ablagerung konnte auf dem Gelände verbleiben.

 

4. Errichtung der Oberflächenabdeckung

Das Liefermaterial für die Oberflächenabdeckung stammte aus Abgrabungen des anstehenden Bodens. Vor der Anlieferung des Materials wurde an einer vollständigen Deklaration der Nachweis der Eignung erbracht. Die geotechnische Eignung wurde im Vorfeld ebenfalls nachgewiesen.

Die Abdeckung wurde in mindestens zwei Schichten mit einer Gesamtmächtigkeit von mindestens einem Meter aufgebracht.

Zur Umprofilierung wurden auf der Sanierungsfläche ca. 870 m³ Boden aus den Privatgrundstücken abgegraben und ohne Zwischenlagerung zur Profilierung an anderer Stelle der Sanierungsfläche wieder eingebaut. Zur Herstellung des Deponiekörpers wurden 1.525 m³ bei der Erneuerung des Grunddurchlasses entfernt und weitere 4.850 m³ für die Profilierung des Deponiekörpers umgelagert.

Vor der Abgrabung auf den randlichen Privatgrundstücken wurden dort mehrere Schürfe bis ca. 1 m Tiefe angelegt, um festzulegen, wie weit in das Grundstück hineinreichend der Oberboden abgezogen werden musste.

Aufgrund von Ablagerungsmächtigkeiten von bis zu 4,0 m (RKS 6B/1; Fl.-Nr. 724) und 3,0 m (RKS 8; Fl.-Nr. 721) sind zumindest teilweise Restauffüllungen in Teilbereichen auf den randlichen Privatgrundstücken verblieben. Die Errichtung einer Abdeckung war in diesen Bereichen jedoch nicht erforderlich, da die Restauffüllungen dort keine relevanten Belastungen aufwiesen.

Für die Abdeckung der gesamten Deponie (nördlicher Teil der Deponie, Privatgrundstücke, zentraler Bereich bis Einlauf des Bachs in den Grunddurchlass) wurden insgesamt 17.000 m³ Boden externer Herkunft als Abdichtung bzw. Rekuboden benötigt. Hierbei betrug das Verhältnis von Rekultivierungsmaterial zu Dichtmaterial etwa 60:40, da in den Privatgrundstücken überwiegend nur Rekultivierungsmaterial eingebaut wurde.

 

Aufbau der Deponieabdeckung:

-          Rekultivierungsschicht in d = 0,5 m als unverdichteter bewuchsfähiger Boden ortsnaher Herkunft und mit Anspritzbegrünung. Die Oberfläche wurde zum Erosionsschutz ausschließlich mit einer Anspritzbegrünung bzw. Nassansaat unter Zugabe eines als Erosionsschutz zugesetzten organischen Haftklebers versehen.
Überwiegend wurde Liefermaterial ohne vorherige Nutzung verwendet.
Die Saatgutzusammensetzung wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, jedoch aus landschaftsgestalterischen Gründen ohne gesonderte Pflanzbereiche ausgewählt. Tiefwurzelnde Pflanzen durften nicht angesät werden. Der zuvor bestehende Bolzplatz wurde wiederhergestellt. In diesem Bereich wurde geeignetes verdichtungswilliges Material verwendet. Die Lage des Bolzplatzes blieb nach Abstimmung mit der Gemeinde etwa unverändert.
Das Abdeckmaterial musste die Zuordnungswerte der DepV Tabelle 2 Spalte 9 einhalten.

-          Mineralische Dichtschicht in d = 0,5 m. Bindiges Material mit einer Durchlässigkeit von 10-7 bis 10-9 m/s, zweilagig eingebaut und verdichtet (zwei Lagen a 0,25 m). Wiedereinbauwerte vorgegeben mit Ev2 von 25-35 MN/m² (Freigabe durch Bauüberwachung). Die mineralische Dichtschicht besteht aus Liefermaterial oder einem verdichtungswilligen Boden, der zuvor nicht genutzt wurde.

 

 

Abb. 5, Aufbau der Deponieabdeckung während der Sanierungsdurchführung

 

 

Abb. 6, Sanierung des nördlichen Teils der Deponie

Damit auch im Bereich der 0,5 m tiefen Gräben eine Abdeckungsmächtigkeit von insgesamt 1 m vorliegt, war die Ablagerung in diesen Bereichen entsprechend zu profilieren. Der verdichtete, lagenweise Einbau auf der Dichtschicht wurde regelmäßig mit Lastplattendruckversuchen und geotechnischen Versuchen nachgewiesen.

Die Abdeckung wurde mit einem Quergefälle von 3 % in beide Richtungen angelegt, womit bereits die Grobprofilierung eingestellt wurde. Anfallendes Niederschlagswasser wird zukünftig über die Randgräben und mehreren sich dort befindenden Fallschächten mit Rohrzuleitungen (DN 200) dem neuen Grunddurchlass zugeleitet.

5. Abschließende Arbeite
Der bereits genannte von Nordwest nach Südost verlaufende Weg auf der Ablagerung wurde nach der Sanierung wiederhergestellt, da Wegerechte für die benachbarten Grundstücke eingetragen sind. Der Weg verläuft nördlich entlang des neuen Entwässerungsgrabens. Die Schächte eines unter dem alten Weg verlaufenden Abwasserkanals wurden verlängert. Die vorhandenen überflurigen Grundwassermessstellen und Pegel wurden nach Abschluss der Sanierung von der Länge her angepasst und die Deponiefläche mit einer Anspritzbegrünung zum Erosionsschutz versehen. In die Gräben wurden Steinschüttungen eingebracht, um Abschwemmungen zu verhindern.

Abb. 7, Luftbild nach Abschluss der Sanierung (STRABAG)

6. Baukosten 
Die Netto-Kosten für die Sanierung (Baukosten) liegen zum Abschluss der Maßnahme bei 700.000 Euro. Die Bauzeit erstreckte sich über 44 Wochen von Mai 2023 bis Mai 2024 mit einer Winterpause. 

7. Sanierungsbegleitende Untersuchungen
Begleitend zur Sanierung wurden Grundwasser, Bachwasser und Sickerwasser in regelmäßigen Abständen untersucht. Seit Ende 2023 finden Beprobungen im 3-monatigen Intervall statt.

8. Nachsorgende Grundwasseruntersuchungen
Nach Abschluss der eigentlichen Deponiesanierung wird derzeit noch die Grundwasserüberwachung mit Quartalsmessungen fortgeführt. Mit dem Schlussbericht im 2. Halbjahr 2024 wird über die Notwendigkeit von weiteren Messungen entschieden.

Autor:

Stefan Neumann, Dr. G. Pedall Ingenieurbüro GmbH

Bildrechte:

Dr. G. Pedall Ingenieurbüro GmbH, Bild 1: „Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de (Daten verändert), Lizenz: CC BY 4.0“, Bild 7: Fa. STRABAG Umwelttechnik GmbH, Bereich Südwest

Bericht auch in GAB Kompakt 02/2024 veröffentlicht, Oktober 2024