Sachverständigenfortbildung 2026 - Bericht

Sachverständigenfortbildung am 4. Februar 2026 

Die GAB veranstaltete gemeinsam mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS), in Kooperation mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sowie dem Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA), Regionalgruppe Bayern, auch in diesem Jahr eine Fortbildung für Sachverständige nach § 18 BBodSchG. Das Seminar fand als hybride Veranstaltung statt und war mit rund 200 Teilnehmenden (rund 115 in Präsenz und rund 90 Online) sehr gut besucht. 


Auditorium, Bild der BVS, Sabrina Kirmayr

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßten Herr Dr. Andreas Hofmann, Geschäftsführer der GAB, Frau Stefanie Rother, Finanz- und Wirtschaftsreferentin der Stadt Schwabach, Herr Tim Asam, Vertreter der ITVA Regionalgruppe Bayern und Herr Matthias Heinzel, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) die Teilnehmenden. 

Im ersten Themenblock Aktuelles und Neuerungen stellte Herr Klaus Bücherl, V18 Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG e. V., Regensburg die aktuellen Aktivitäten des V18 vor. Er hob hervor, dass in den letzten Jahren der fachliche Austausch in Form von kollegialen Projektbesprechungen und die Stärkung der Nachwuchsförderung zugenommen habe. Das Fortbildungsprogramm, mit dem junge Kolleginnen und Kollegen auf die Zulassung als Sachverständige im Rahmen von Workshops im kleinen Teilnehmerkreis vorbereitet werden, werde sehr gut angenommen. 

Anschließend berichtete Herr Matthias Heinzel über aktuelle Themen am LfU. Zu Beginn des Vortrags teilte er mit, dass im letzten Jahr der LfU Abschlussbericht „Mobilisierung von Arsen unter Altablagerungen“ und der Abschlussbericht zur „Grundwasserprobenahme Ringversuch des LfU Bayern 2024“ veröffentlicht worden sei.  Weiterhin informierte Herr Heinzel über die neuen Regelungen der PFAS-Bearbeitung in Bayern. Es gelte der Bundes-Leitfaden zur PFAS-Bewertung „Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Grundwasser-verunreinigungen sowie die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ (21.02.2022), der mit UMS am 25. September 2025 eingeführt worden sei. Die PFAS-Leitlinien Bayern gelten nicht mehr. Seit 12.01.2026 werden vom LfU „Ergänzende fachliche Hinweise des LfU zum PFAS-Bundesleitfaden“ angeboten, die fortlaufend aktualisiert werden. Diese geben Hinweise zu Fragestellungen, die im Bundesleitfaden nicht geregelt sind oder zum anderen Optionen zulassen. Zu finden sind die FAQs unter https://www.lfu.bayern.de/analytik-_stoffe/-pfas/rechtliches/index.htm. Zudem verwies der Referent auf den PFAS-Newsletter des LfU, der auf der LfU-Homepage unter Newsletter bestellen/abbestellen bestellt werden kann.

Im zweiten Teil des Vortrags ging Herr Dr. Martin Biersack auf Eluatuntersuchungen bei PAK- und MKW- Kontaminationen ein. Immer wieder wird die Frage gestellt, wie es zu Positivbefunden von MKW- und PAK in Eluaten (2:1 Schütteleluaten) kommen könne obwohl die Feststoffgehalte unter der Bestimmungsgrenze liegen. Der Referent führte aus, dass bei der Eluatherstellung die Trennung Feststoff/Flüssigphase sehr entscheidend sei. Das LfU empfehle daher für die Eluatuntersuchungen eine normgerechte Eluatherstellung und Zentrifugation (Trübung < 20 FNU) sowie die genaue Prüfung von Chromatogrammen (MKW) und Einzelparameter (PAK). Durch Elution nach den aktuellsten Eluatnormen (DIN 19529) und mit CaCl2 -Lösung könne eine optimale Trübstoffabtrennung erfolgen.  

Herr Gerald Deinzer, Zulassungsstelle: Sachverständige am LfU Bayern, berichtete, dass sich bei den gestellten Zulassungsanträgen ein Aufwärtstrend erkennen lasse und dass zur Nachwuchs-gewinnung ein reger Austausch mit Fachprüfern, V18, ITVA IHK und VCI bestehe. Zulassungsanträge können digital mittels eines sicheren Kontaktformulars des LfU (BayernPortal) www.bayernportal.de gestellt werden. 

Herr Dr. Felix Geldsetzer, LfU Bayern, berichtete über Aktuelles aus der Zulassungsstelle: Untersuchungsstellen. Der Referent ging hier insbesondere auf die Thematik der Akkreditierung ein. Aufgrund zunehmender Unzufriedenheit mit dem Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) führen mehrere Untersuchungsstellen ihre Akkreditierung oder Teile davon nicht fort. Bei Laboratorien ende mit der Akkreditierung auch die Zulassung für die betreffenden Teilbereiche, weil Laboratorien ihre Kompetenz mittels einer Akkreditierung nachweisen. Die Akkreditierung sei für Laboratorien eine Marktzugangs-Voraussetzung. Probenehmende Geo-Büros könnten ihre Kompetenz direkt im Zulassungsverfahren nachweisen (Unterlagenprüfung + Audit durch die Notifizierungsstelle).

Herr Dr.-Ing. Emanuel Birle, TU München Zentrum Geotechnik, referierte über den Umgang mit Bodenmaterialien unter Berücksichtigung aktueller FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) – Merkblätter.  Vor dem Hintergrund, dass die Wiederverwendung des Boden-materials aus Gründen der Nachhaltigkeit anzustreben sei, sollten frühzeitige Baugrunduntersuchungen (bautechnisch und umwelttechnisch) durchgeführt werden und es sei ein Stoffstrom-management erforderlich. Hierbei seien komplexe und vielfältige rechtliche Regelungen zu beachten. Das FGSV-Regelwerk biete zahlreiche Arbeitshilfen dazu an. So gibt es z. B. ein Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen im Straßenbau (M URU, Ausgabe 2024), ein Merkblatt über Bauweisen für Technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau (M TS E, Ausgabe 2017) und im Jahr 2026 erscheint ein Merkblatt über den Umgang mit Bodenmaterialien im Erd- und Straßenbau (M UB).  

Den zweiten Themenblock Hydrogeologie und Frachtenberechnung nach § 15 Abs. 8 BBodSchV eröffnete Frau Dr. Anna Albers, Sakosta GmbH, mit ihrem Vortrag zu Erfahrungen mit der neuen Frachtbetrachtung - Mögliche Fehler bei der Abschätzung hydrogeologischer Kennwerte. Sie wies darauf hin, dass die Frachtbetrachtung nach dem neuen LfU-Merkblatt 3.8/1 bei höheren Schadstoffkonzentrationen als erweiterte Methodik zur Bewertung des Wirkungspfades Boden–Grundwasser, der Ableitung der Eigenschaften von Schadstofffahnen sowie der Ableitung von Sanierungsnotwendigkeiten dient. Die Referentin erläuterte zunächst sehr anschaulich die fachlichen und mathematischen Grundlagen für die Berechnung der transportierten Schadstoffmasse pro Zeiteinheit (Fracht). Bei den Ausführungen zur Berechnung der Grundwassergeschwindigkeit ging Frau Dr. Albers auf wichtige Begrifflichkeiten wie Abstands-Bahn- und Filtergeschwindigkeit sowie hydrogeologische Kennwerte wie Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) und hydraulische Gradienten ein. Nach der Darstellung vieler Möglichkeiten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwerts und deren Fehlerquellen resümierte die Vortragende, dass es für die Bestimmung des kf-Wertes keine vergleichbare Alternative zu Feldversuchen gebe. Abschließend fasste sie zusammen, dass die Ermittlung von Frachten nur so genau sei wie die Input-Parameter für die Berechnung. Vor allem Unsicherheiten in der Bestimmung des kf-Wertes könnten große Abweichungen in den abgeschätzten Frachten bewirken.

In seinem sehr anschaulichen Vortrag Erfahrungen mit der neuen Frachtbetrachtung - Praxisbeispiele mit Diskussion stellte Herr Reinhard Zobel, GAB, fünf anonymisierte Frachtberechnungen unter den Überschriften “Sickerwasserfracht oder Grundwasserfracht“, „Fracht und Stauwasser“, “Fracht und begrenztes Grundwasserreservoir“, “GW-Fracht und Grundwasserfließgeschwindigkeit“ und „Plausible und nicht plausible Frachten“ vor.  Diskutiert wurden Fragen wie z. B. - wenn bereits Messstellen (mit Gehalten) vorliegen, ist dann die Abschätzung der Sickerwasserfracht über Bodeneluate noch zielführend - oder - wie ist der nasse Fuß einer Deponie zu bewerten, wenn sich das Wasser (nahezu) ausschließlich aus angestautem Niederschlag zusammensetzt. Abschließend empfahl Herr Zobel immer eine Plausibilitätsprüfung der errechneten Fracht im Verhältnis zur Quelle und der Quellkonzentration durchzuführen. Im Rahmen der anschließenden Diskussion zum zweiten Themenblock standen dem Auditorium neben Frau Dr. Anna Albers und Herrn Reinhard Zobel auch Frau Dr. Judith Forberg vom Bayerischen Landesamts für Umwelt für Fragen zur Verfügung.

Im dritten Themenblock wurde je ein Praxisbeispiel im Hinblick auf die Untersuchung und Bewertung eines vermuteten Grundwasserschadens sowie für eine umfangreiche Grundwassersanierung vorgestellt.

Zunächst berichtete Frau Gabriele Seybold, Altlasten & Abfall Consulting G. Seybold (AAC), über einen Schadensfall im Gleisbereich in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs. Im Zuge von Bauarbeiten waren dort ca. 490 Liter Hydrauliköl ausgetreten und hatten rund 100 m² Boden verunreinigt. Aufgrund des durchlässigen Untergrundes und einem Grundwasserflurabstand von rund 9 m u. GOK war eine Grundwassergefährdung nicht auszuschließen und dementsprechender Handlungsbedarf angezeigt. Da eine Bodenbeprobung aufgrund der örtlichen Situation als nicht verhältnismäßig erschien, sollte die Erkundung des Standortes mittels Grundwasseruntersuchungen im Abstrom in rund 380 Meter Entfernung an drei Grundwassermessstellen erfolgen. Die gemäß DIN EN ISO 9377-2 (H53) auf MKW C10 – C40 untersuchten Wasserproben wiesen bei der Erstbeprobung Gehalte < 0,1 mg/l auf.
Das daraufhin eingeschaltete Sachverständigenbüro AAC prüfte anstelle einer erneuten Grundwasserbeprobung zunächst die Sicherheitsdatenblätter des verwendeten Öls. Demnach handelte es sich um ein leicht biologisch abbaubares Öl auf der Basis gesättigter synthetischer Ester der WGK 1 mit einer hohen Viskosität. Nach Aussage des beteiligten Analytiklabors sowie des Referates 74 Organische Analytik des LfU sind Esterverbindungen jedoch mit der angewandten Methode in Wasserproben nicht nachweisbar. Auch liegen keine Richtwerte für die Gefährdungsabschätzung für Esterverbindungen vor, so dass im Ergebnis der vermutete Grundwasserschaden mit den gängigen Methoden nicht untersucht und bewertet werden kann.
Daraufhin wurden erneut Grundwasserproben genommen und gemäß der im folgenden Vortrag erläuterten Vorgehensweise analysiert, die Esterverbindungen konnten aber weder vom Analytiklabor des LfU noch von einem Privatlabor nachgewiesen werden. 

Anschließend referierten Frau Dr. Ratz und Herr Dr. Wolfgang Körner, beide LfU Bayern Referat 74 Organische Analytik, zum Thema Untersuchungen auf Hydrauliköle bei lokalen Gewässer- und Bodenverunreinigungen im Landesamt für Umwelt, wobei zunächst die analytischen Tätigkeitsbereiche des Referates vorgestellt wurden.
Darauf aufbauend wurden die einzelnen Schritte der MKW-Analytik in Boden- und Wasserproben erläutert sowie Beispiele zu möglichen falsch-positiven Befunden durch biogene Kohlenwasserstoffe bzw. anthropogene Verunreinigungen aufgeführt. Abschließend wurden Untersuchungsergebnisse von mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl verunreinigten Wasserproben präsentiert. Demnach lassen sich synthetische Fettsäureester (vgl. 1. Praxisfall von AAC) nur nachweisen, wenn bei der Anwendung des H53-Verfahrens auf den Aufbereitungsschritt mit Florisil® verzichtet wird, da dieses die Fettsäureester entfernt. Dieses Vorgehen bedeutet allerdings eine Abweichung von der akkreditierten Vorgehensweise. Ebenso wird der Nachweis von Esterverbindungen aufgrund des schnellen biologischen Abbaus schwieriger, je länger der Eintritt in das Grundwasser zurück liegt.

Beim zweiten Praxisbeispiel stellte Herr Patrick Schuh, Geiger Umweltsanierung, eine PFAS-Grundwassersanierung – Vom Pilotversuch bis zum Betrieb vor. Auf dem maßgeblichen Standort ist der oberflächennahe Grundwasserleiter flächig mit PFAS belastet. Gemäß Vorgabe des Auftraggebers soll das Grundwasser gefördert und mittels vier Grundwasserreinigungsanlagen (GWRA) gereinigt werden. Vor der Errichtung der Hauptanlage mussten daher in einer Pilotanlage sowie mittels Laborversuche umfangreiche Tests hinsichtlich verschiedener Adsorptionsmittel zur Vorbehandlung durchgeführt werden. Ferner wurden zwei verschiedene Aktivkohlen getestet und die für die gewünschte Abreinigung nötige Kontaktzeit zwischen Aktivkohle und Grundwasser ermittelt. Im Ergebnis der zahlreichen Versuche wurde die Hauptanlage dahingehend konzipiert, dass die Behandlung des Grundwassers (52 m3/h) mittels eines kombinierten Verfahrens aus Ionentauscher oder alternativ mit einem Adsorber und Aktivkohle stattfinden wird. Die Inbetriebnahme der Hauptanlage ist für März 2026 geplant.

Im letzten Themenblock - Isotopenuntersuchungen in der Altlastenbearbeitung - legte Frau Dr. Judith Forberg, LfU, in ihrer Einführung in die Isotopenuntersuchung in der Altlastenbearbeitung zuerst die Grundlagen dar. Da Mikroorganismen leichtere Isotope (wie z.B. 12C) schneller verwerten können als schwerere (13C), ist bei biologischem Abbau eine Anreicherung der schwereren Isotope im abstromigen Grundwasser messbar. Zusätzlich wird die Isotopie der Schadstoffquelle vor Ort („Primärisotopensignatur“) bestimmt und für die Auswertung herangezogen. Für Untersuchungen seien vor allem kleine Moleküle wie BTEX-Aromaten, Methyl-/Ethyltertiärbutylether oder LHKW geeignet, da Anreicherungseffekte der schweren Isotope (13C) bei größeren Molekülen (> 12 C-Atome wie z.B. PAK) analytisch nicht erfassbar sind. Durch verschiedene Auswertetools (z.B. Rayleigh-Gleichung) werden die gefundenen Isotopenverhältnisse betrachtet und mittels Informationen aus Datenbanken ergänzt. So bestehe die Möglichkeit, mikrobiologischen Abbau von Prozessen wie Verdünnung abzugrenzen und qualitativ oder quantitativ nachzuweisen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Quantifizierung und z.B. die Bestimmung von In-Situ-Abbauraten sei auch die Kenntnis über die standortbezogenen Abbauprozesse und Abbau-/Zwischenprodukte (Metabolite). Abschließend stellte Frau Dr. Forberg in ihrer Präsentation noch einige ergänzende Methodenansätze dar. 

Die Bewertung des In-Situ-Abbaus und dessen Stimulierbarkeit von monoaromatischen und chlororganischen Kohlenwasserstoffen an zwei ehemaligen Industriestandorten stand im Vortrag von Herrn Dr. Kevin Kuntze, Isodetect GmbH, im Fokus. Bei dem ersten Praxisfall, einem großflächigen LHKW-Schaden im Grundwasser mit mikrobiologischen Abbauprodukten wurde bereits die Machbarkeit von Monitored Natural Attenuation (MNA) bewertet. Mittels Isotopenuntersuchungen wurde die Betrachtung der Mikrobiologie fortgeführt, wobei verschiedene Schadstoffquellen mit teilweiser Überlagerung vorliegen. An mehr als sechzig Grundwasserproben wurden 13C/12C- Isotopenuntersuchungen durchgeführt und mittels komponenten-spezifischer Analyse der stabilen Isotope (CSIA) ausgewertet. Hierdurch konnte im Abstrom der einzelnen Quellen der LHKW-Abbau quantifiziert und eine Prognoserechnung durchgeführt werden. Im Ergebnis könnte ohne Sanierungsmaßnahmen ein Großteil der LHKW und deren Metabolite (PCE, TCE und DCE) vollständig abgebaut werden, wobei möglicherwiese eine Anreicherung von Vinylchlorid (VC) stattfindet. Im Prognosemodell wurde deshalb eine Aerobisierungszone zum Sauerstoffeintrag für den vollständigen Abbau von VC als Rückfalloption implementiert.
Das zweite Fallbeispiel stellte eine ehemalige Schwelerei mit Grundwasserbelastungen durch MKW, BTEX, PAK und Phenolen dar, bei dem seit 2011 eine schrittweise Beendigung der Pump & Treat-Maßnahme mit Übergang zu ENA / MNA erfolgt. Weitere Untersuchungen erfolgten mittels Mehrkomponentenansatz, u. a. die komponentenspezifische Analyse der Kohlenstoffisotope (13C/12C) zur Klärung des Abbaus von BTEX-Aromaten sowie Verwendung von In-Situ-Mikrokosmen zum Nachweis des Phenolabbaus. Hierdurch konnte für BTEX-Aromaten und Phenole der Schadstoffabbau nachgewiesen sowie BTEX-Abbauraten berechnet werden. Seit 2020 ist in einem Teilbereich des Schadens die Pump & Treat-Maßnahme eingestellt, zukünftig wird ein fortführendes ENA/MNA-Konzept entwickelt.

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Zu diesem schönen Erfolg trugen maßgeblich die Referierenden mit ihren interessanten und sehr aktuellen Vorträgen sowie die Moderierenden bei. Dafür an dieser Stelle nochmals ein besonderer Dank. Ebenso ergeht ein Dank an die BVS für die hervorragende Organisation der Veranstaltung, dem Team des Markgrafensaals Schwabach für die Veranstaltungstechnik und die Erstellung des Livestreams sowie natürlich auch an alle Teilnehmenden für die rege Beteiligung und ihre Diskussionsbeiträge. 

Bericht auch in GAB Kompakt 01/26, April 2026

Bildrechte:
(1) Sabrina Kirmayr, BVS