Unterstützungsfond bis 2030 verlängert

Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 09.12.2025 wurde § 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) so angepasst, dass der ursprünglich bis zum 31.12.2025 befristete Unterstützungsfonds zur Erkundung und Sanierung stillgelegter gemeindeeigener Hausmülldeponien um fünf Jahre bis zum 31.12.2030 verlängert wurde. Entsprechend  können auch ab dem 01.01.2026 weiterhin entsprechende Förderanträge bei der GAB gestellt werden.

https://www.altlasten-bayern.de/gemeindeeigene-hausmuelldeponien/antragsunterlagen