Vorstudien

Machbarkeitsvorstudien zu Photovoltaikanlagen auf ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien

Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Rahmen ihres Energiekonzepts „Energie innovativ“ das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2021 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 50 % zu erhöhen. Die Solarstromerzeugung spielt dabei eine wichtige Rolle und soll bis 2021 16 % des Stromverbrauchs in Bayern decken. Altlasten und stillgelegte Deponien können günstige Standorte für die Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen sein. Um die Nachnutzung von Altlasten und Deponien voran zu bringen, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) das Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ (ALNE) entwickelt.

Hierzu wurden mit Finanzmitteln des StMUV drei unterschiedliche Projekte durchgeführt, bei denen die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) mit der Projektsteuerung und weiteren Leistungen beauftragt war. Mit den drei Vorstudien sollten potentielle Standorte für PVA auf ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien und stillgelegten Deponien in der Nachsorge ermittelt und im Hinblick auf technische Machbarkeit, landschaftsplanerische Belange und Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Weiter war zu klären, wie sich eine Förderung auswirken würde. Die Ergebnisse der betrachteten Standorte wurden den entsprechenden Gemeinden übergeben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Informationen unmittelbar vor Ort zu nutzen. Zusätzlich wurde für jedes der drei Teilprojekte ein zusammenfassender Gesamtbericht zu den Ergebnissen erarbeitet, um so die Erfahrungen und Ergebnisse zukünftig für ähnlich gestaltete Projekte zu nutzen. Daraus resultierten auch Checklisten oder Kernaussagen, die für die Prüfung der Eignung eines Standortes als Hilfestellung herangezogen werden können.

Projekt „Machbarkeitsvorstudien zu Photovoltaikanlagen auf ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien“

Im Rahmen dieses Projektes wurden ehemalige gemeindliche Hausmülldeponien betrachtet, für die bei der GAB bereits ein Antrag auf Unterstützung bei der Erkundung und Sanierung stillgelegter gemeindeeigener Hausmülldeponien nach Maßgabe des Art. 13a BayBodSchG und der hierzu ergangenen Unterstützungsfonds-Verordnung (UStützV) vorlag. Davon wurden durch die GAB im Auftrag des StMUV ab September 2011 nach im Vorfeld gemeinsam festgelegten Kriterien insgesamt 40 Deponien ausgewählt und für diese die Durchführung von Machbarkeitsvorstudien mit den Gemeinden abgestimmt. Anschließend wurde im Rahmen des Projektes für jede der ausgewählten Flächen durch ein Ingenieurbüro eine Analyse des Standorts vorgenommen, die genehmigungsrechtliche Situation dargestellt, der Vergütungsanspruch nach EEG bewertet, die Altlasten- bzw. abfallrechtliche Situation betrachtet und eventuelle Synergieeffekte im Hinblick auf die weitere Bearbeitung der Belastungssituation aufgezeigt. Abschließend erfolgte eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die eine Förderung im Rahmen des Programms ALNE mit einbezog.

Eckdaten der Flächen und der Analyseergebnisse:

• Die betrachteten Flächen der ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien sind mit rd. 4.100 m² bis 189.000 m² in ihrer Ausdehnung sehr verschieden. Das Mittel liegt bei rd. 31.000 m².

• Der für die PV-Modulbelegung nutzbare gemittelte Flächenanteil bezogen auf die Gesamtfläche liegt bei über 50 %.

• Im Durchschnitt liegt die installierbare Leistung bei rd. 1.000 kWp, als spezifische installierbare Leistung der einzelnen Standorte errechnet sich ein Mittelwert von 637 kWp/ha.

• Die Machbarkeitsvorstudien zeigten, dass es bei nahezu allen 40 Flächen technisch machbar wäre, eine PV-Anlage zu errichten.

• Bei allen Standorten war davon auszugehen, dass die Vergütungsfähigkeit für Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung i.S.d. § 32 EEG gegeben ist.

Die 40 Standorte unterliegen zu etwa gleichen Teilen entweder dem Bodenschutzrecht (20 Standorte) oder dem Abfallrecht (18 Standorte), 2 Standorte fallen unter beide Rechtsbereiche. Eine Sanierung wurde bereits bei rd. 10 % der Standorte vorgenommen, bei rd. 30 % ergab sich eine Sanierungsnotwendigkeit. Die Gefährdungsabschätzung ist bei mehr als 50 % der Standorte noch nicht abgeschlossen. Somit ist bei mehr als 80 % der Fälle die zukünftige Gestaltung der Oberfläche noch offen, so dass bei zukünftigen Planungen die Errichtung einer PV-Anlage mit berücksichtigt werden könnte. Vor allem bei festgestelltem Sanierungsbedarf kann die Errichtung einer PV-Anlage zeitlich an die Sanierung gekoppelt werden. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigte aber, dass keiner der ausgewählten Standorte ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich betreibbar wäre. Wird die Förderung des StMUV durch das Förderprogramm „Alte Lasten - Neue Energien“ (ALNE-FÖR) einberechnet, ergäbe sich zum Zeitpunkt des Netzanschlusses (01.01.2013), der in den Machbarkeitsvorstudien angesetzt wurde bei rd. zwei Drittel der Standorte ein wirtschaftlicher Betrieb.

In den Einzelberichten, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden, und in der zusammenfassenden Darstellung der Ergebnisse werden Hinweise zu Besonderheiten gegeben, die bei der Anlagengestaltung auf ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien zu berücksichtigen sind. Ebenso wird der damit einhergehende Mehraufwand bei Planung, Anlagenerstellung und Wartung dargestellt. Eine ebenfalls erarbeitete Checkliste kann als Hilfestellung dienen, um die Eignung einer Altlast oder Deponie für eine PV-Anlage anhand einiger relevanter Faktoren in einem ersten Ansatz abzuschätzen.

Die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse, die genannte Checkliste und die am Projekt beteiligten Städte und Gemeinden sind den unten abrufbaren Dateien zu entnehmen. An dem Projekt waren das StMUV, Referat Altlasten und Flächenrecycling, München (Auftraggeber), das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Nürnberg (Durchführung der Machbarkeitsvorstudien) und die GAB, München (Projektsteuerung und weitere Leistungen) beteiligt.

Projekt „Standortsuche für Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Altlasten“

Vom Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), wurden auf Grundlage der Informationen des Katasters gemäß Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz (Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem, kurz: ABuDIS) mögliche Flächen für eine Standortanalyse nach definierten Kriterien vorausgewählt. Für diese Flächen wurden die jeweiligen Gemeinden durch die GAB kontaktiert und schließlich ab März 2012 für 40 ausgewählte Altlasten- und Altdeponiestandorte von einem Ingenieurbüro Standortanalysen durchgeführt. Dabei wurde die Eignung der jeweiligen Fläche für die Errichtung einer PV-Anlage untersucht. Mit den Standortanalysen liegen den Gemeinden nun umfassende Bewertungen vor, ob und zu welchen Bedingungen der Bau einer PV-Anlage möglich erscheint. Die Bewertung von Standort, Planungsrecht und Wirtschaftlichkeit zeigt Möglichkeiten, aber auch kritische Punkte und daraus möglicherweise resultierende Planungsschwierigkeiten auf und kann als Grundlage für eine detailliertere Prüfung und für die Entscheidung über die Beauftragung einer (Vor)Planung herangezogen werden.

Die sachliche Zuständigkeit liegt für 27 Altablagerungen und 1 Altstandort im Bodenschutzrecht und für 12 Altdeponien im Abfallrecht. Für 35 % der Fälle liegt noch keine abschließende Gefährdungsabschätzung vor, bei 5 % wurde Sanierungserfordernis festgestellt und bei 30 % werden derzeit Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen (z.T. nach erfolgter Sanierung) vorgenommen. Für die restlichen Flächen sind keine weiteren Maßnahmen (bei 7 % nur bei Nutzungsänderung) erforderlich. Alle Standorte konnten als „wirtschaftliche Konversionsfläche“ gem. EEG eingestuft werden.

Eckdaten der Flächen und der Analyseergebnisse:

• Der Umgriff der betrachteten Altablagerungen bzw. Altdeponien liegt bei den Standorten durchschnittlich bei 16.300 m², die Modulbelegungsfläche beträgt im Mittel 9.200 m².

• Die durchschnittliche installierbare Leistung errechnet sich zu 625 kWp.

• Als Mindestmaß für die erforderliche Modulbelegungsfläche, damit sich eine PV-Anlage wirtschaftlich betreiben ließe, wurden 7.000 m² ermittelt.

• Auf den 40 Standorten könnten jährlich 24.300 MWh Strom zur Versorgung von rd. 7.000 Haushalten erzeugt werden. Im gleichen Zug würden 54 ha Brachfläche einer neuen Nutzung zugeführt.

Die ALNE-Förderung des StMUV einberechnet ergäbe sich zum in den Standortanalysen angesetzten Zeitpunkt des Netzanschlusses (01.01.2014) bei rd. einem Drittel der Standorte ein wirtschaftlicher Betrieb. Bemerkenswert war, dass sich im Rahmen der Analysen gezeigt hat, dass bei länger brach liegenden Flächen auf vielen Standorten durch die Neuausbildung eines schützenswerten Bewuchses der naturschutzfachliche Wert der Flächen teilweise deutlich zugenommen hat und somit einer Entwicklung als PV-Anlagenfläche entgegen steht. Teilweise liegen auch amtlich kartierte Biotope vor, die in der Regel jedoch nur einen untergeordneten Teil der Gesamtfläche einnehmen.

Der Ergebnisbericht des LfU fasst die wichtigsten Projektschritte, die Beurteilungskriterien und die Ergebnisse zur rechtlichen Eignungsprüfung, technischen Umsetzung, Wirtschaftlichkeit sowie besondere Aspekte beim Anlagenbau zusammen und zieht ein kurzes Fazit. Darüber hinaus enthält der Bericht als Anhang eine Zusammenstellung ausgewählter Kernaussagen für PV-Anlagen auf Altlasten. An dem Projekt waren das LfU (Auftraggeber), Referat 96, Hof, das Ingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, Nürnberg (Durchführung der Standortanalysen) und die GAB, München (Projektsteuerung und weitere Leistungen) beteiligt. Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar:

Standortsuche für Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Altlasten

 

Projekt „Machbarkeitsstudien zu Photovoltaikanlagen auf Deponien oder Deponieabschnitten in der Nachsorge“

Für die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen kommen des Weiteren auch Deponieflächen in der Nachsorgephase in Frage. Anhand der beim LfU, Dienststandort Augsburg, vorliegenden Informationen zu kommunalen Deponien/-abschnitten der Deponieklassen I oder II in der Nachsorgephase wurden insgesamt 76 Standorte nach definierten Eignungskriterien vorausgewählt und die zuständigen Deponieträger durch die GAB kontaktiert. Die Auswahl wurde schrittweise nach telefonischer Klärung des Interesses der Deponieträger konkretisiert. Die hier betrachteten abfallrechtlich genehmigten Deponien verfügen bereits über eine qualifizierte Oberflächenabdichtung und über entsprechende deponiespezifische Einrichtungen.

Im Ergebnis wurden ab März 2012 für 40 Deponiestandorte von einem beauftragten Ingenieurbüro Machbarkeitsstudien zum Bau einer PV-Anlage durchgeführt. Diese behandeln grundsätzliche Informationen zur Standortanalyse, Anlagenkonzeption, Flächenermittlung und zur Bewertung des ökologischen Ausgleichs. Weiterhin werden im Detail die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargelegt sowie Empfehlungen zur technischen Machbarkeit einer PV-Anlage, Störwirkungen, Konfliktpotenzialen, Synergieeffekten und zur weiteren Vorgehensweise gegeben.

Im Fokus der Machbarkeitsstudien standen auch fachliche Fragestellungen zur Ausweisung von Deponiebereichen, die für PV-Anlagen geeignet sind, zur Gründungstechnik, zur Befahrbarkeit und zur Freihaltung der deponietechnischen Einrichtungen, da die Deponien sich aktuell in der Nachsorgephase befinden.

Eckdaten der Flächen und der Analyseergebnisse:

• Die Flächengrößen der betrachteten Deponiestandorte liegen zwischen rd. 16.000 und 348.000 m², im Mittel bei 74.900 m².

• Die installierbare Leistung beträgt zwischen rd. 100 bis max. 4.630 kWp bei im Mittel rd. 1.420 kWp. Die nutzbare Netto-Fläche der Deponie liegt zwischen rd. 2.600 und 58.900 m² bei im Mittel 17.400 m².

• Im Ergebnis ist an 30 % der Standorte eine Leistung von bis zu 800 kWp, an 50 % der Standorte zwischen 800 – 2.000 kWp und an den restlichen 20 % über 2.000 kWp installierbar.

• Als Renditemaßstab wurde der äquivalente Bankzins angesetzt. Bei rd. zwei Drittel der Anlagen liegt der äquivalente Bankzins mit staatlicher ALNE-Förderung im wirtschaftlichen Bereich.

Die einzelnen Machbarkeitsstudien wurden den jeweiligen Deponieträgern zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage für weitere Planungen. Der Gesamtbericht vom November 2012 fasst die Ergebnisse aller Standorte zusammen. Am Projekt waren das LfU, Referat 36, Augsburg (Auftraggeber), das Ingenieurbüro Klinger und Partner GmbH, Stuttgart (Durchführung der Machbarkeitsstudien) und die GAB, München (Projektsteuerung und weitere Leistungen) beteiligt. Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar:

Machbarkeitsstudien zu Photovoltaikanlagen auf geeigneten kommunalen Deponien

 

Zusammenfassender Gesamtbericht

  • Zusammenfassender Gesamtbericht

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  • Checkliste - Relevante Faktoren für die Standorteignung

    Anlage 1 zum Gesamtbericht
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  • Flächenliste

    Eine Liste der Städte und Gemeinden, die an der Vorstudie teilgenommen haben.

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