Fachbeiträge

  • Altlastenbewältigung in Bayern

    Die gesetzliche Grundlage für die Altlastenbearbeitung ergibt sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem Bayerischen Bodenschutzgesetz (BayBodSchG). ...

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  • Finanzierung von Altlastensanierungen in Bayern

    Die Kosten von Altlastensanierungsmaßnahmen hat nach § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zunächst der Verursacher oder - alternativ - der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (z. B. Pächter) zu tragen.

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