Aktuelles
Sachverständigenfortbildung
14. Februar 2012 Fortbildung für Sachverständige nach § 18 BBodSchG und ...
> weiterlesenGAB KOMPAKT 04/2011
Themen dieser Ausgabe: Photovoltaik auf Altlablagerungen | Sanierung Presswerk ...
> weiterlesenAltlastensymposium 2012
2. und 3. Juli 2012 in Bamberg Vorankündigung und Call for Papers
> weiterlesenPhotovoltaik auf Altablagerungen
Machbarkeitsvorstudien zu Photovoltaikanlagen auf ehemaligen gemeindeeigenen ...
> weiterlesenUnternehmensbroschüre
Seit über 20 Jahren fördert die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern ...
> weiterlesen
Untersuchung und Sanierung
Untersuchung und Sanierung von industriell-gewerblichen Altlasten
- Die GAB - Partner der Landkreise und kreisfreien Städte -
Die Kooperation von Freistaat Bayern und bayerischer Wirtschaft besteht seit 1989, dem Gründungsjahr der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB). Die beiden Gesellschafter
- die bayerische Wirtschaft - vertreten durch die Gemeinschaftseinrichtung zur Altlastensanierung in Bayern e.V. (GAB e.V.) und
- der Freistaat Bayern - vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen
haben sich verpflichtet, der GAB jährlich Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Untersuchung und Sanierung von Altlasten gewerblicher bzw. industrieller Herkunft in Bayern zu unterstützen.
Die GAB beteiligt sich mit den zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechend ihrer Satzung an der Detailuntersuchung altlastverdächtiger Flächen und den erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung, wenn die Kreisverwaltungsbehörde diese Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gegenüber einem Verpflichteten nicht oder nicht auf dessen Kosten durchsetzen kann.
Eine Beteiligung der GAB ist erst bei hinreichendem Verdacht einer Altlast möglich. Bei Antragstellung soll die Amtsermittlung bzw. die orientierende Untersuchung gem. § 2 Abs. 3 BBodSchG abgeschlossen sein. Ob eine finanzielle Beteiligung bereits im Stadium der Detail- und Sanierungsuntersuchung in Betracht kommt, ist im Einzelfall davon abhängig, inwieweit die hierfür notwendigen Kosten dem Haushalt der Gebietskörperschaft zugemutet werden können.
Auch wenn die Detail- und Sanierungsuntersuchungen sowie Sofortmaßnahmen zunächst von der Kreisverwaltungsbehörde vorzufinanzieren sind, können diese Kosten bei einer Beteiligung der GAB in die Finanzierung einbezogen werden, wenn die GAB in dieser Phase bereits in die fachliche Abstimmung einbezogen war.
Für eine Entscheidung der GAB-Gremien, ob einer Beteiligung der GAB im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung zugestimmt wird, ist im Regelfall u. a. eine Variantenbetrachtung mit belastbarer Kostenschätzung und die Stellungnahme der Fachbehörde (WWA) vorzulegen. Für den Fall, dass angesichts besonders hoher Kosten bereits in der Phase der Detail- und Sanierungserkundung eine finanzielle Beteiligung beantragt werden soll, wird hierfür der konkrete Untersuchungsumfang mit belastbarer Kostenschätzung benötigt.
Im Regelfall trägt die GAB heute 75 % der Kosten. Neben der finanziellen Unterstützung kann sich die Kreisverwaltungsbehörde auf eine unkomplizierte fachliche Unterstützung durch die GAB verlassen.
Hinweis
Für die Finanzierung von Altlasten in Bayern, bei denen der Verursacher nicht mehr greifbar oder nicht ausreichend leistungsfähig ist, steht in Bayern neben der Finanzierungsmöglichkeit durch die GAB noch das folgende Finanzierungsinstrument zur Verfügung:
- § 7 Abs. 4 Finanzausgleichgesetz - für Landkreise und kreisfreie Gemeinden
Des weiteren bieten europäische Kofinanzierungsmittel ein Finanzierungsinstrument:
- EFRE-Mittel - Europäische Kofinanzierungsmittel für Kommunen


Jürgen Ascher