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Wurfscheibenschießanlagen
Kooperationsprojekt "Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen in Bayern"
Allgemeine Informationen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) leitet unter Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) seit 1999 ein gemeinsames Kooperationsprojekt "Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen in Bayern" mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), dem Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV), dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB), dem Oberpfälzer Schützenbund (OSB), dem Bundesverband Schießstätten (BVS e.V.) und Vertretern der Schießstandsachverständigen im deutschen Sportschützenbund (DSB).
Im Rahmen dieser Kooperation wurden zunächst in einer Modelluntersuchung 13 ausgewählte Wurfscheibenschießanlagen im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen charakterisiert und entsprechende Untersuchungskonzepte entwickelt. Aufbauend auf diese Ergebnisse wurde von den Kooperationspartnern die Arbeitshilfe "Der umweltverträgliche Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen" erarbeitet. Der Abschlussbericht zur Modelluntersuchung und die o.g. Arbeitshilfe sind auf der Homepage des StMUG als PDF abrufbar.
Abschlussbericht zur Modelluntersuchung
Arbeitshilfe Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen
Seit 01.01.2006 unterstützt die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) das StMUG bei der Fortführung des Kooperationsprojektes. Zwischenzeitlich wurden im Kooperationsprojekt rund 30 mögliche Standorte als Anlagen eines Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzeptes aus den rund 90 betriebenen Wurfscheibenschießanlagen in Bayern ausgewählt. Für die 21 Standorte, deren Eignung als Anlage des Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzeptes noch nicht nachgewiesen war, beauftragte die GAB mit Finanzmitteln des StMUG 21 Machbarkeitsvorstudien.
Nach Abschluss der Machbarkeitsvorstudien liegen nun konkrete Vorschläge für eine umweltverträgliche Umgestaltung der Anlagen vor, auf deren Grundlage die verantwortlichen Betreiber den Umbau der Anlagen in Angriff nehmen können. Für die umweltverträgliche Umgestaltung können zinsverbilligte Darlehen aus dem vom StMUG neu aufgelegten Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für Wurfscheibenschießanlagen (BZW) in Anspruch genommen werden. Die GAB ist Anlaufstelle für das Antragsverfahren zum BZW, das am 01. Oktober 2008 startete und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012 hat.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für Wurfscheibenschießanlagen
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die umweltverträgliche Umgestaltung von im Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzept aufgelisteten Wurfscheibenschießanlagen durch zinsverbilligte Darlehen. Die Darlehen sollen den Betreibern die Möglichkeit eröffnen ihre Wurfscheibenschießanlagen durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen dauerhaft umweltgerecht weiter betreiben zu können. Ziel ist es, eigenverantwortliche Umweltschutzinvestitionen auf zuvor festgelegten Anlagen des Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzeptes zu fördern und dadurch zu wesentlichen Verbesserungen der Umweltsituation beizutragen. Gefördert werden:
- Notwendige immissionsschutz- und bodenschutzrechtliche Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Anlagen, um damit die Abwehr von Gefahren bestehender und die Vorsorge gegen das Entstehen neuer schädlicher Bodenveränderungen sicherzustellen, die durch die genehmigte Nutzung auf den Grundstücken oder in dessen Einwirkungsbereichen hervorgerufen werden können,
- Sonstige Maßnahmen (z.B. immissionsschutzrechtlicher sowie baulicher Art), einschließlich Planungsleistungen, soweit diese für den umweltgerechten Betrieb notwendig sind.
Hierzu werden vom Freistaat Bayern Mittel bereitgestellt, mit denen die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zinsverbilligte Darlehen an die Anlagenbetreiber ausreichen kann. Das Darlehen ist vor Maßnahmenbeginn bei der GAB zu beantragen, die Anlaufstelle für das Antragsverfahren ist.
Art der Förderung
Gefördert wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung mit einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Der marktübliche Darlehenszins wird aus Mitteln des Freistaates Bayern während der gesamten 22-jährigen Laufzeit um drei Prozentpunkte jährlich verbilligt. Das von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt bereitgestellte Darlehen ist banküblich (z.B. über eine Bankbürgschaft oder eine 100 %ige kommunale Ausfallbürgschaft der Gemeinde oder des Landkreises) zu sichern. Der Darlehensbetrag darf 50 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt für die zinsverbilligten Darlehen sind die Betreiber als Eigentümer, Pächter oder Mieter der entsprechenden Anlagen in Bayern.
Fördervoraussetzungen
Die zu fördernde Anlage muss im Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzept des StMUG enthalten sein und die erforderlichen Maßnahmen müssen im Rahmen von Machbarkeitsvorstudien geprüft sein. Die Einstufung einer Anlage als Anlage des Ökologischen Jagd- und Sportanlagenkonzeptes oder die Anerkennung einer der geforderten Machbarkeitsvorstudie gleichwertigen Vorplanung kann der bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) angesiedelte Förderbeirat anhand eines formlosen Antrags feststellen. Weitere Fördervoraussetzungen sind den Antragsunterlagen zu entnehmen (siehe unten abrufbare pdf-Dateien und Formulare).
Antragsverfahren
Zur Antragsstellung verwenden Sie unten erhältlichen Vordruck. Dem Antrag sind umfangreiche Anlagen beizufügen, die im Detail den Fördergrundsätzen und den Antragsformularen zu entnehmen sind (abrufbare Dateien siehe unten).
Anträge für das Darlehen sind vor Maßnahmenbeginn in schriftlicher Form an folgende Adresse zu senden:
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB)
Innere Wiener Straße 11a
81667 München
Tel. 089 / 44 77 85 - 0
Fax 089 / 44 77 85 - 22
gab@altlasten-bayern.de
Wird dem Antrag stattgegeben, unterbreitet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ein Darlehensangebot und schließt den Darlehensvertrag ab.
Bei der anschließenden Vergabe von Aufträgen durch den Darlehensnehmer ist das öffentliche Vergaberecht zu beachten.


Michaela Webert 
