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GAB - Ein beispielhaftes Kooperationsmodell

Mit dem Ziel, die Altlastensanierung dort finanziell und fachlich zu unterstützen, wo Verantwortliche nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig sind, gründete die Bayerische Wirtschaft 1989 gemeinsam mit dem Freistaat Bayern die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB). Staat und Wirtschaft entschlossen sich mit diesem freiwilligen und paritätisch finanzierten Kooperationsmodell partnerschaftlich Verantwortung für Mensch und Umwelt, für die Sicherung unserer Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zu übernehmen.

Die Erfolge der GAB bei den begleiteten Altlastenerkundungen und –sanierungen, ihre Anerkennung bei Rechts- und Fachbehörden, bei Planungs- und Untersuchungsbüros, bei Sanierungsfirmen und nicht zuletzt bei den von der Altlast Betroffenen bestätigen den 1989 eingeschlagenen Weg. Nicht zuletzt aus diesem Grund vereinbarten die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirtschaft im Rahmen des 3. Umweltpakts Bayern 2005, die GAB als beispielhaftes Kooperationsmodell fortzuführen und auszubauen.

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftgesetzes zum 01.05.2006 wurde ein neuer Unterstützungsfonds eingerichtet, der kreisangehörige Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell entlastet. In der hierzu erlassenen Unterstützungsfonds-Verordnung wurde die GAB mit der Aufgabe beliehen, die Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds auszureichen.

Die Übertragung dieser Aufgaben zur Abwicklung des Unterstützungsfonds nach Art. 13a BayBodSchG zur Erkundung und Sanierung von gemeindeeigenen Hausmülldeponien an die GAB zog eine gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der GAB nach sich. Das bewährte Kooperationsmodell wurde um zwei neue Gesellschafter, Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag, erweitert. Der Gesellschafter GAB e.V. übertrug im April 2006 25% seiner Gesellschafteranteile jeweils zur Hälfte auf die neuen Gesellschafter Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag.
 

In der GAB wurden nun intern zwei Geschäftsbereiche geschaffen. Die „klassische“ GmbH, die weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Untersuchung und Sanierung industriell/gewerblicher Altlasten finanziell und fachlich unterstützt und das neue Geschäftsfeld, die Abwicklung des Unterstützungsfonds zur Erkundung und Sanierung der gemeindeeigenen Hausmülldeponien.
 

Im neuen Geschäftsbereich prüft die GAB die Anträge der Gemeinden insbesondere auf das Vorliegen der Zuschussvoraussetzungen, auf fachliche Eignung und auf Wirtschaftlichkeit der beantragten Maßnahmen, führt eine Prioritätenliste für die Bearbeitung der Hausmülldeponien, tätigt Auszahlungen und Abrechnungen von Zuschüssen. Des Weiteren unterstützt die GAB die Gemeinden in fachlichen Belangen, bei der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben sowie im Bereich des Projektmanagements und der Projektabwicklung.