Mit dem Ziel, die Altlastensanierung dort finanziell und fachlich zu unterstützen, wo Verantwortliche nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig sind, gründete die Bayerische Wirtschaft 1989 gemeinsam mit dem Freistaat Bayern die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB). Staat und Wirtschaft entschlossen sich mit diesem freiwilligen und paritätisch finanzierten Kooperationsmodell partnerschaftlich Verantwortung für Mensch und Umwelt, für die Sicherung unserer Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zu übernehmen.
Die Erfolge der GAB bei den begleiteten Altlastenerkundungen und –sanierungen, ihre Anerkennung bei Rechts- und Fachbehörden, bei Planungs- und Untersuchungsbüros, bei Sanierungsfirmen und nicht zuletzt bei den von der Altlast Betroffenen bestätigen den 1989 eingeschlagenen Weg. Nicht zuletzt aus diesem Grund vereinbarten die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirtschaft im Rahmen des 3. Umweltpakts Bayern 2005, die GAB als beispielhaftes Kooperationsmodell fortzuführen und auszubauen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftgesetzes zum 01.05.2006 wurde ein neuer Unterstützungsfonds eingerichtet, der kreisangehörige Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell entlastet. In der hierzu erlassenen Unterstützungsfonds-Verordnung wurde die GAB mit der Aufgabe beliehen, die Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds auszureichen.
Im neuen Geschäftsbereich prüft die GAB die Anträge der Gemeinden insbesondere auf das Vorliegen der Zuschussvoraussetzungen, auf fachliche Eignung und auf Wirtschaftlichkeit der beantragten Maßnahmen, führt eine Prioritätenliste für die Bearbeitung der Hausmülldeponien, tätigt Auszahlungen und Abrechnungen von Zuschüssen. Des Weiteren unterstützt die GAB die Gemeinden in fachlichen Belangen, bei der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben sowie im Bereich des Projektmanagements und der Projektabwicklung.