Die GAB - Partner der Landkreise und kreisfreien Städte
Der Weg der Kooperation - wie ihn der Freistaat Bayern und die Bayerische Wirtschaft mit dem Altlastensanierungsfonds im Umweltpakt Bayern beschritten haben - besteht seit 1989 als der Freistaat gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) gegründet hat. Die beiden Gesellschafter
haben sich verpflichtet, der GAB jährlich Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Untersuchung und Sanierung von Altlasten mit gewerblicher bzw. industrieller Herkunft zu unterstützen. Zu diesem Akt der Solidarität hat sich die Bayerische Wirtschaft vorerst bis zum Jahr 2010 verpflichtet.
Die GAB beteiligt sich mit den zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechend ihrer Satzung an der Detailuntersuchung altlastverdächtiger Flächen und an den erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung, wenn die Kreisverwaltungsbehörde diese Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gegenüber einem Verpflichteten nicht oder nicht auf dessen Kosten durchsetzen kann.
Eine Beteiligung der GAB ist erst bei hinreichendem Verdacht einer Altlast möglich. Bei Antragstellung soll die Amtsermittlung bzw. die orientierende Untersuchung gem. § 2 Abs. 3 BBodSchG abgeschlossen sein. Ob eine finanzielle Beteiligung bereits im Stadium der Detail- und Sanierungsuntersuchung in Betracht kommt, ist im Einzelfall davon abhängig, inwieweit die hierfür notwendigen Kosten dem Haushalt der Gebietskörperschaft zugemutet werden können.
Auch wenn die Detail- und Sanierungsuntersuchungen sowie Sofortmaßnahmen zunächst von der Kreisverwaltungsbehörde vorzufinanzieren sind, können diese Kosten bei einer Beteiligung der GAB in die Finanzierung einbezogen werden, wenn die GAB in dieser Phase bereits in die fachliche Abstimmung einbezogen war.
Für eine Entscheidung der GAB-Gremien, ob einer Beteiligung der GAB im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung zugestimmt wird, ist im Regelfall u. a. eine Variantenbetrachtung mit belastbarer Kostenschätzung und die Stellungnahme der Fachbehörde (WWA) vorzulegen. Für den Fall, dass angesichts besonders hoher Kosten bereits in der Phase der Detail- und Sanierungserkundung eine finanzielle Beteiligung beantragt werden soll, wird hierfür der konkrete Untersuchungsumfang mit belastbarer Kostenschätzung benötigt.
Im Regelfall trägt die GAB heute 75 % der Kosten. Neben der finanziellen Unterstützung kann sich die Kreisverwaltungsbehörde auf eine unkomplizierte fachliche Unterstützung durch die GAB verlassen.