Konjunkturpaket II:
GAB erhält zusätzliche Fördermittel aus dem
Förderprogramm "Flächenrecycling, Sanierung, und Revitalisierung von belasteten Flächen"
In diesem Förderbereich sind im Rahmen des ZuInvG zusätzliche Investitionen in Höhe von 10,88 Mio. € vorgesehen. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 8,13 Mio. € sowie Landesmittel in Höhe von 1,24 Mio. € und kommunale Mittel in Höhe von 1,51 Mio. € bereitgestellt. Folgende bereits bestehende Förderprogramme werden aufgestockt bzw. ergänzt.
a) Erkundung und Sanierung industriell/gewerblicher Altlasten
--> Antragstellung in unserem Hause
b) Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien
--> Antragstellung in unserem Hause
c) Ergänzende Förderung im EU-Programm „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“
--> Antragstellung bei der zuständigen Regierung.
Eine Förderung nach dem ZuInvG kann nur gewährt werden, wenn mit dem Zuwendungsempfänger eine Vereinbarung nach dem beigefügten Muster abgeschlossen wird. Damit bestätigt der Zuwendungsempfänger mit seinem Vorhaben die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten. Gefördert wird nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Mittel.