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EU-Förderung für Kommunen zur Wiedernutzung kontaminierter Flächen im Programm "Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung"


Das bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz fördert im Rahmen des bayerischen Operationellen Programms (OP) zum Ziel „Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) 2007 - 2013 kommunale Flächenrecyclingmaßnahmen zur Wiedernutzung kontaminierter Flächen.

Hierfür stehen Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. € in der Programmperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung. Damit können Investitionen in Höhe von bis zu 15 Mio. € angestoßen werden. Es handelt sich dabei um das Nachfolgeprogramm des Ziel 2-Programms 2000-2006, Maßnahme 3.2b „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“.

Altes bewältigen - Neues schaffen.

Flächenrecycling bietet die Chance Altes zu bewältigen und Neues zu schaffen. Neben der Gefahrenabwehr tritt bei Altlastensanierungen die Frage der Nachnutzung - Stichwort Flächenrecycling - zunehmend in den Vordergrund. Dabei ermöglicht eine enge Verknüpfung von Altlastensanierung und vorgesehener Nachnutzung einen effektiven, sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz. Das StMUGV fördert im aktuellen Programm nunmehr sowohl Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, als auch solche, die zur Erreichung einer höherwertigen Nutzung darüber hinausgehen.

In Regionen mit hoher Baulandnachfrage, wie z.B. im Großraum München, ist Flächenrecycling in der Regel kein Problem. Altlasten und deren Beseitigung spielen angesichts des hohen Marktwertes einer Fläche eine eher untergeordnete Rolle. Problematischer ist die Situation in Regionen, in denen niedrige Grundstückspreise und geringere Nachfrage nach innerörtlichem Bauland vorherrschen. Hier können Altlasten ein Hindernis bei der Flächenentwicklung darstellen, so dass Investitionen auf der „grünen Wiese“ vorgezogen werden. Aus diesem Grund besteht von Seiten des StMUGV großes Interesse daran, die Wiedernutzung kontaminierter Flächen voranzutreiben, um auf diesem Wege zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beizutragen.

Art und Umfang der Förderung

Im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Nachhaltige Stadtentwicklung“ des OP werden im Programm „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“ Maßnahmen zur Wiedernutzung von kontaminierten Konversions- und Brachflächen gefördert. Die Förderung ist hierbei nicht auf Städte beschränkt, auch Maßnahmen in städtisch geprägten Zentren wie Märkte oder größere Dörfer können berücksichtigt werden. Zuwendungen können für Projekte in ganz Bayern mit Ausnahme des Verdichtungsraums München (Planungsregion14) gewährt werden.

Im Ziel 2-Programm Bayern 2000-2006 wurden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die über die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen nach § 4 Abs. 3 BBodSchG zur Gefahrenabwehr hinausgingen und für eine höherwertige Nutzung im Sinne des BBodSchG erforderlich waren. Neben diesen Maßnahmen sind im aktuellen Programm „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“ nunmehr auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr förderfähig, soweit die Kommune nicht Verursacher (Handlungsverantwortlicher) der Altlast ist. Innovative Projekte werden bevorzugt. Des Weiteren können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) gefördert werden, die neue oder verbesserte Verfahren zum Flächenrecycling oder zur Altlastensanierung zum Ziel haben.

Zuwendungsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke). Sie müssen Eigentümer der kontaminierten Fläche sein. Der EU-Kofinan­zierungs­satz beträgt bis zu 50% der kofinanzierungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die über die gesetzliche Verpflichtung nach § 4 Abs. 3 BBodSchG hinausgehen sowie für F+E-Vorhaben. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können mit bis zu 40 % der kofinanzierungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Restfinanzierung ist von den Kommunen aufzubringen, wobei die Mitfinanzierung aus weiteren kommunalen, sonstigen öffentlichen oder privaten Mitteln möglich ist, soweit der kommunale Eigenanteil 10 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreitet.

In begründeten Einzelfällen sind auch vorbereitende Arbeiten, die Flächenrecycling erst ermöglichen (z.B. Herrichten des Geländes, Gebäudeabbruch) förderfähig. Untersuchungen und Ingenieurleistungen sind aufgrund der tatsächlich angefallenen Kosten anteilig entsprechend dem Anteil der kofinanzierungsfähigen Kosten an den Gesamtkosten der Sanierungsmaßname als förderfähig anzusetzen. Gleiches gilt für die ggf. vorausgegangen Detail- und Sanierungsuntersuchungen. Grundsätzlich sollten für Altlastenuntersuchungen und -sanierungen nach §18 BBodSchG zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen mit Zulassung für das jeweilige Sachgebiet beauftragt werden.

Anträge

Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“ sind die Regierungen. Sie beraten und unterstützen die Kommunen auch bei der Antragstellung. Die Regierung prüft die Antragsunterlagen und leitet sie mit einem Prüfvermerk an das StMUGV zur Entscheidung weiter. Bei F+E-Vorhaben beteiligt sie zusätzlich das Bayerische Landesamt für Umwelt. Sofern ausreichende Haushaltsmittel verfügbar sind und unter Berücksichtigung der regionalen Verteilung, ermächtigt das StMUGV dann die Regierung zur Förderung eines Vorhabens. Die Bewilligung einer Zuwendung ist bis Ende 2015 möglich.

Informationen zum Förderprogramm „Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“ sind auf der Internetseite des StMUGV eingestellt: www.stmugv.bayern.de/umwelt/boden/altlasten/eu_fonds.htm.

Weitere ausführliche Informationen und alle einschlägigen Dokumente zum EFRE hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie im Internet unter www.stmwivt.bayern.de/EFRE/ zusammengestellt.

Quelle: Referat Altlasten, Flächenrecycling

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz